2667 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie
über die Regierungsvorlage (2561 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Digitalisierung)
In dieser Novelle werden folgende Schwerpunkte gesetzt:
1. Weitere Digitalisierungsschritte in der Abfallwirtschaft insbesondere betreffend
- Effiziente Abwicklung von Genehmigungsverfahren durch Anbindung an zusätzliche Register
- Ermöglichung von Pilotprojekten zur Erprobung von digitalen Anlagengenehmigungsverfahren, bei denen Daten mit Registern ausgetauscht werden können
- Verankerung der SMS-Lösung beim vollelektronischen Begleitschein
- Registrierung und Meldepflicht der zentralen Stelle für das Einwegpfand
2. Festlegung näherer Bestimmungen zum ab 2025 geltenden Einwegpfand für Kunststoffgetränkegebinde und Dosen. Das betrifft neben der Festlegung der betroffenen Gebindegrößen insbesondere die Aufsicht über die für Material-, Geld und Datenflüsse verantwortliche zentrale Stelle, die Festlegung eines Vermeidungsbeitrags auch für dieses System und weitere Verpflichtungen betreffend Transparenz und Sachlichkeit (Kontrahierungszwang mit allen Verpflichteten, keine Quersubventionierungen, Berichte).
3. Klarstellungen hinsichtlich der Beteiligung von Umweltorganisationen im Genehmigungsverfahren für Behandlungsanlagen im Einklang mit der UVP-G-Novelle 2022
4. Anpassung der Ausnahmen hinsichtlich Bodenaushubdeponien entsprechend der Deponierichtlinie, Richtlinie 1999/31/EG
Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 26. Juni 2024 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Lukas Hammer die Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze, Dr. Christoph Matznetter, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Walter Rauch, Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA und Maximilian Linder sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, dagegen: F, N) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2561 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2024 06 26
Lukas Hammer Peter Haubner
Berichterstattung Obmann