2669 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Berichtigte Fassung vom 1.7.2024
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie
über die Regierungsvorlage (2612 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Druckgerätegesetz geändert und ein Bundesgesetz, mit dem die innerstaatlichen Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/1628 in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte festgelegt werden (Mot-G), erlassen wird
Der vorliegende Entwurf beinhaltet sowohl die Novellierung des Bundesgesetzes über die Sicherheit von unter Druck stehenden Geräten (Druckgerätegesetz) als auch die Erlassung eines Bundesgesetzes, mit dem die innerstaatlichen Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/1628 in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte festgelegt werden (Mot G).
Ziel gegenständlicher Gesetzesvorhaben ist es, die innerstaatlich notwendigen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit folgenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union zu schaffen:
- Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 (im Folgenden: Verordnung (EU) 2019/1020), ABl. Nr. L 169 vom 25.06.2019 S. 1,
- Verordnung (EU) 2016/1628 über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1024/2012 und 167/2013 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie 97/68/EG (im Folgenden: Verordnung (EU) 2016/1628), ABl. Nr. L 252 vom 16.09.2016 S. 53, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2022/992, ABl. Nr. L 169 vom 27.06.2022 S. 43.
Bei den angeführten EU-Verordnungen handelt es sich zwar um unmittelbar anwendbares Unionsrecht, jedoch ist es dennoch notwendig, einerseits bestehende Regelungen an den neuen unionsrechtlichen Rahmen anzugleichen und andererseits die entsprechend der EU-Verordnungen vorgegebenen Befugnisse und Durchsetzungsmaßnahmen jeweils den Marktüberwachungs- und Typgenehmigungsbehörden beizuordnen sowie unionsrechtlich vorgesehene Sanktionsregelungen aufzunehmen.
Das Vorhaben unterliegt nicht der Notifizierungspflicht technischer Vorschriften gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 241 vom 17.09.2015 S. 1. Der Entwurf orientiert sich an den unionsrechtlichen Vorgaben der Verordnungen (EU) 2016/1628 und (EU) 2019/1020. Er beinhaltet keinerlei Handelsbeschränkungen aufgrund technischer Vorschriften für druckführende Geräte oder Verbrennungsmotoren und enthält auch keine Wettbewerbsbeschränkungen.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 26. Juni 2024 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Christoph Stark der Abgeordnete Maximilian Lercher und der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2612 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2024 06 26
Christoph Stark Peter Haubner
Berichterstattung Obmann