2674 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (2598 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz geändert werden (Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I – BBKG 2024 Teil I)

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Nach Hochrechnungen des Amtes für Betrugsbekämpfung auf Basis der Geldwäscheverdachtsmeldungen des Bundeskriminalamtes wird von einem ungeklärten Abfluss von Bargeld in Höhe von jährlich bis zu 800 Millionen Euro über Scheinunternehmen ausgegangen. Einerseits werden diese Mittel zur Auszahlung von Schwarz- oder Teilschwarzlöhnen verwendet, andererseits werden Gewinne gezielt geschmälert und Gewinnentnahmen sowie -verschiebungen ermöglicht.

Scheinunternehmen stellen Scheinrechnungen aus, die von sogenannten Durchleiterfirmen bezahlt werden. Sobald das Geld am Konto eingeht, wird es behoben und in Folge als Schwarzgeld an das tatsächlich die Arbeiten ausführende Unternehmen übergeben (sog. „Kick-back-Zahlungen“). Ebenso werden Scheinrechnungen für zu Unrecht geltend gemachte Vorsteuern verwendet.

Der Bericht des Rechnungshofes, Finanzstrafsachen in der Steuerverwaltung, Reihe BUND 2023/26 (III–1022 der Beilagen) enthält Empfehlungen zu legistischen Anpassungen und Änderungen in Zusammenhang mit Scheinunternehmen und Sozialbetrug. Zudem sollten Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden, da sich Einzelne durch rechtswidriges Verhalten wirtschaftliche Vorteile verschaffen.

Zum Finanzstrafgesetz:

Einerseits soll die Strafbarkeit im Zusammenhang mit Schein- und Deckungsrechnungen verschärft, andererseits sollen verfahrensbeschleunigende Maßnahmen vorgesehen werden.

Zum Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung:

Mit den Änderungen des ABBG sollen zum Zweck der Effizienzsteigerung Ergänzungen des Aufgabenkatalogs der Finanzpolizei vorgenommen werden.

Zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz:

Mit der Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes wird die Parteistellung des Amts für Betrugsbekämpfung abschließend im ASVG normiert.

Zum Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz:

Hinsichtlich der im Gesetz enthaltenen Aufbewahrungspflichten sollen Klarstellungen vorgenommen werden, zusätzlich soll eine Strafbestimmung bei Verletzung hiervon aufgenommen werden.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 27. Juni 2024 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Andreas Hanger die Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Dr. Elisabeth Götze, Ing. Reinhold Einwallner und MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2598 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2024 06 27

                          Mag. Andreas Hanger                                                          Karlheinz Kopf

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann