2676 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (2600 der Beilagen): Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI Beitragsgesetz 2024)
Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:
Die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit (EZA) im Bereich internationaler Finanzinstitutionen (IFIs) stellt einen Kernbereich der internationalen Anstrengungen zur Umsetzung der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung dar. Durch eine Bündelung der Ressourcen vieler Geber bieten multilaterale Entwicklungsbanken eine effiziente und effektive Möglichkeit, um in koordinierter und kohärenter Weise Entwicklungsländer zu unterstützen und die Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) im Rahmen der Agenda 2030 zu fördern.
Die Arbeit multilateraler Entwicklungsbanken ist darüber hinaus angesichts der Bewältigung multipler, globaler Krisen, wie dem Klimawandel, dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine und deren Auswirkungen, z.B. auf die globale Nahrungsmittel- und Energieversorgung, noch relevanter geworden. Diese Institutionen sind aufgrund ihrer geballten Expertise, ihrer Vor-Ort Präsenz und der durch sie bereitgestellten finanziellen Mittel sehr effiziente Akteure bei der Bewältigung von Herausforderungen, die nicht an unseren Grenzen haltmachen.
Die gegenständlichen österreichischen Kapitalbeteiligungen an der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (European Bank for Reconstruction and Development – EBRD) und der Inter-Amerikanischen Investitionsgesellschaft (Inter-American Investment Corporation – IIC / IDB-Invest) sowie die Wiederauffüllung des Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (International Fund for Agricultural Development – IFAD) haben das Ziel, Mittel zur fortgesetzten Unterstützung von Entwicklungsländern bei deren Entwicklungsanstrengungen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig leistet Österreich dadurch einen wichtigen Beitrag zur internationalen Solidarität und zur Finanzierung globaler öffentlicher Güter. Die EBRD hat zudem, als größter institutioneller Investor in der Ukraine, eine zentrale Rolle in der Unterstützung des Landes während des Krieges und im Zuge des Wiederaufbaus.
Der vorliegende Gesetzentwurf soll die nationale Rechtsgrundlage für die sonst in Einzelgesetzen zu normierenden Kapitalbeteiligungen bei der EBRD und der IDB-Invest sowie die Mittelauffüllung des IFAD, zu der sich Österreich auf Basis internationaler Verhandlungen bekannt hat, schaffen.
Die Zusammenziehung dieser Vorhaben in einem Gesetzesvorschlag bezweckt die Reduzierung der Anzahl sonst erforderlicher Gesetzgebungsverfahren und eine Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes.
Bei den gegenüber den Institutionen abzugebenden Verpflichtungserklärungen handelt es sich um völkerrechtliche Rechtsgeschäfte, die im Hinblick auf die in § 1 und § 2 enthaltenen gesetzlichen Anordnungen als solches nicht unter Art. 50 B‑VG fallen. Im Sinne der Entschließung des Bundespräsidenten, BGBl. Nr. 49/1921, wird diese Erklärung von der bzw. dem ressortmäßig zuständigen Bundesministerin bzw. Bundesminister für Finanzen abzugeben sein.
Österreich strebt prinzipiell die Umsetzung der 2005 vom Europäischen Rat beschlossenen, seitens des Rates für auswärtige Angelegenheiten/Entwicklung am 26. Mai 2015 sowie im Rahmen der Konferenz der Vereinten Nationen (VN) für Entwicklungsfinanzierung in Addis Abeba und beim Gipfeltreffen in New York im September 2015 erneut bekräftigten Vorgabe an, je Mitgliedsland der Europäischen Union mindestens 0,7% des Bruttonationaleinkommens als Official Development Assistance‑Quote (ODA‑Quote) zu erreichen. Die in § 1 und § 2 angeführte Beitragsleistung ist gemäß dem Entwicklungsausschuss (Development Assistance Committee – DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development – OECD) zur Gänze (IIC, IFAD) bzw. zu 71% (EBRD) auf die österreichische ODA‑Quote anrechenbar und stellt eine Komponente zur Annäherung an dieses Ziel dar. Die Beitragsleistungen werden ebenso gemäß dem vom OECD-DAC definierten Beitragsschlüssel für die Klimafinanzierung angerechnet.
Dritte allgemeine Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD‑GCI III):
Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) wurde im Jahre 1991 zu dem Zweck errichtet, durch Unterstützung des wirtschaftlichen Fortschritts und Wiederaufbaus in den osteuropäischen Ländern, die sich zu den Grundsätzen der Mehrparteiendemokratie, des Pluralismus und der Marktwirtschaft bekennen und diese anwenden, den Übergang zur offenen Marktwirtschaft zu begünstigen sowie die private und unternehmerische Initiative zu fördern. Bis Ende 2023 hat die EBRD ihren Mitgliedern Finanzierungen in Höhe von rund 190 Mrd. € in annähernd 7.000 Projekten gewährt, wobei die Sektoren Finanzinstitutionen, Unternehmen, Transport, Energie und Energieeffizienz sowie nachhaltige (soziale und kommunale) Infrastruktur die wichtigsten Sektoren darstellen. Der Privatsektoranteil der kumulativen Investitionen in diesem Zeitraum lag bei 79%.
Die Bank ist mit mehr als 19 Mrd. € seit 1991 der größte institutionelle Investor in der Ukraine. Das derzeitige Portfolio beträgt rund 5,2 Mrd. € in mehr als 200 aktiven Projekten.
Österreich ist Gründungsmitglied der EBRD. Das Abkommen über die Errichtung der EBRD ist für Österreich am 28. März 1991 (BGBl. Nr. 222/1991) in Kraft getreten. 1996 wurde das Kapital der EBRD in einer allgemeinen Kapitalerhöhung auf 20 Mrd. € verdoppelt und 2010 in einer zweiten Kapitalerhöhung auf 30 Mrd. € erhöht (davon waren Ende 2023 insgesamt rund 29,8 Mrd. € gezeichnet). An den beiden Kapitalerhöhungen hat Österreich teilgenommen und seinen bisherigen Anteil von 2,3% des gezeichneten Kapitals beibehalten.
Der Kapitalanteil Österreichs per 31. Dezember 2023 beträgt rund 684 Mio. € oder 2,3% der gezeichneten Anteile, davon sind rund 143 Mio. € einbezahlt, der Rest ist abrufbares Kapital.
Die EBRD hat 2022-2023 im Auftrag ihrer Anteilseigner und als zentrale internationale Finanzinstitution in der Ukraine 3,8 Mrd. € zur Unterstützung des Landes investiert. Aufgrund dieses Investitionsniveaus zeichnete es sich ab, dass die Bank bis Ende 2023 (fast) die Grenze ihrer Risikotragfähigkeit erreicht haben würde. Der EBRD Gouverneursrat beauftragte das Management der Bank vor diesem Hintergrund, die genauen Parameter für die Unterstützung der Ukraine sowie für eine potenzielle Kapitalerhöhung auszuarbeiten.
Nach genauer Prüfung kam das Management der EBRD zum Schluss, dass eine Kapitalerhöhung erforderlich ist, damit die EBRD das Land ab 2024 während des Krieges und im Zuge des Wiederaufbaus weiter unterstützen kann. Im Zuge von intensiven Verhandlungen aller Anteilseigner sprach sich eine deutliche Mehrheit für eine Kapitalerhöhung der EBRD in der Höhe von 4 Mrd. € aus. Der EBRD Gouverneursrat beschloss daher im Dezember 2023 eine zur Gänze einzahlbare Kapitalerhöhung in Höhe von 4 Mrd. €. Voraussetzung für die Kapitalerhöhung waren umfassende politische Umsetzungsverpflichtungen der EBRD, die von den Anteilseignern, darunter auch Österreich, eingefordert wurden. Diese Verpflichtungen beziehen sich insbesondere auf die Aktivitäten der Bank in der Ukraine. Dazu zählen unter anderem ein starker Fokus auf den Anteil der „grünen“ Finanzierungen, die Verbesserung der Unternehmensführung im Einklang mit OECD-Standards und die Umsetzung von Reformen zur Korruptionsbekämpfung im Einklang mit internationalen Standards. Der Stand der Umsetzung dieser Verpflichtungen wird sowohl dem Direktorium als auch dem Gouverneursrat regelmäßig berichtet werden.
Am 15. Dezember 2023 nahm der Gouverneursrat der EBRD folgende Resolution zur Genehmigung der dritten Kapitalerhöhung an:
In Resolution Nr. 265 wird das genehmigte Stammkapital der Bank um 400.000 einzahlbare Anteile erhöht, jeder Anteil hat einen Nennwert von 10.000 €. Jedes Mitglied ist berechtigt, eine Anzahl von Anteilen proportional zu seinem bestehenden Anteilsbesitz zu zeichnen. Zeichnungsfrist ist der 30. Juni 2025. Österreich werden, proportional zu dem bestehenden Anteilsbesitz von rund 2,3% des gezeichneten Kapitals, 9.197 Anteile zugeteilt, die zur Gänze einzahlbar sind. Die Zahlung dieser Anteile erfolgt in fünf Jahresraten in gleicher Höhe.
Dritte allgemeine Kapitalerhöhung der Inter-Amerikanischen Investitionsgesellschaft (IIC‑GCI III):
Im Jahr 1959 wurde die Inter-Amerikanische Entwicklungsbank (IDB) gegründet. Diese hat die Aufgabe, durch Gewährung von Krediten und Leistung technischer Hilfe, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in der Region Lateinamerika und Karibik zu fördern.
Im Verbund mit der IDB wurde 1985 die Inter-Amerikanische Investitionsgesellschaft (IIC – firmiert seit 2017 als IDB Invest) als rechtlich und organisatorisch getrennte Schwesterinstitution der IDB gegründet, um die in Entwicklung stehenden lateinamerikanischen Mitglieder durch Privatsektorfinanzierungen zu unterstützen. Insbesondere werden durch IDB Invest kleinere und mittlere Unternehmen durch die Gewährung von Darlehen und die Übernahme von Beteiligungen gefördert. IDB Invest ist die bedeutendste Investorin in den Privatsektor in der Region Lateinamerika und Karibik mit einem aktuellen Portfolio von 18,6 Mrd USD an verwaltetem Vermögen.
Derzeit wird IDB Invest von 48 Mitgliedsländern getragen: 26 lateinamerikanische und karibische Länder, 16 europäische Länder sowie Israel, Japan, China, Südkorea, Kanada und die USA. Österreich trat IDB Invest 1986 bei. 1999 wurde das Kapital von IDB Invest in einer allgemeinen Kapitalerhöhung um 500 Mio. USD und 2015 in einer zweiten Kapitalerhöhung um 2 Mrd. USD erhöht. An den beiden Kapitalerhöhungen hat Österreich teilgenommen und den bisherigen Kapitalanteil von rund 0,49% grundsätzlich beibehalten.
Der österreichische Kapitalanteil hat sich im Zuge des zweiten Kapitalerhöhungsprozesses vorübergehend geringfügig auf 0,52% (Stichtag 30. September 2023) erhöht, sollte aber wieder auf rund 0,49% sinken, sobald alle Anteilseigner ihre Anteile vollständig gezeichnet haben. Das gezeichnete Kapital von IDB Invest beträgt mit Stichtag 30. September 2023 rund 2,5 Mrd. USD. Daran hält Österreich 944 Anteile im Wert von rund 13 Mio. USD bzw. 0,52% des zum Stichtag gezeichneten Kapitals.
Im Rahmen der IDB Jahrestagung 2023, hat der Gouverneursrat der Bank Resolution Nr. CII/AG‑3/23 zur Entwicklung eines Vorschlags für eine Kapitalerhöhung sowie zur Erstellung einer neuen Vision und eines neuen Geschäftsmodells für den Privatsektorarm der Bank („IDB Invest 2.0“) genehmigt, welcher den Gouverneur/innen am 10. März 2024 während der IDB Jahrestagung 2024 zur Abstimmung vorgelegt wurde.
Hintergrund für die Notwendigkeit der Kapitalerhöhung ist die angestrebte Neuorientierung von IDB Invest sowie das Bestreben den Privatsektor allgemein in der Region (Auswirkungen der multiplen Krisen) stärker zu unterstützen. Ziel der vorgeschlagenen neuen Vision und des neuen Geschäftsmodells ist es, die Wirkung von IDB Invest in jedem ihrer Mitgliedsländer zu verstärken, das Ausleihvolumen in den Bereichen Soziales, Gender/Diversity/Inklusion und Klima zu erhöhen und den Privatsektor zu mobilisieren, um die wichtigsten Entwicklungsbedürfnisse der Region zu befriedigen und globale Herausforderungen anzugehen.
Parallel zur IDB Invest-Kapitalerhöhung wurde eine neue gruppenübergreifende institutionelle Strategie der IDB Gruppe erarbeitet und ebenso bei der Jahrestagung 2024 angenommen. Die institutionelle Strategie konzentriert sich verstärkt auf die Erreichung der Entwicklungsziele in der Region Lateinamerika und Karibik und steht daher im direkten Einklang mit der neuen Vision der IDB Invest 2.0, welche vorsieht, Development Effectiveness und finanzielle Nachhaltigkeit des IDB-Privatsektorarms weiter zu erhöhen.
Im Rahmen der Kapitalerhöhung und des neuen Geschäftsmodells von IDB Invest erfolgte zudem die Zusage für eine Erweiterung des Direktoriums von IDB Invest von insgesamt 13 auf 14 Direktor/innen, um ein zusätzliches nicht-regionales Mitglied. Hierdurch wurde die Größe des IDB Invest-Direktoriums an jene des IDB-Direktoriums angeglichen. Damit wird die Gruppe der nicht-regionalen Anteilseigner (+ Kanada), darunter Österreich, im Direktorium formell gestärkt.
Am 10. März 2024 nahm der Gouverneursrat von IDB Invest folgende Resolution zur Genehmigung der dritten Kapitalerhöhung an:
In Resolution Nr. CII/AG‑XX/24 wird das genehmigte Stammkapital von IDB Invest um 166.666 einzahlbare Anteile erhöht, jeder Anteil hat einen Nennwert von 10.000 USD und einen Basispreis von 21.000 USD. Jedes Mitglied ist berechtigt, eine Anzahl von Anteilen proportional zu seinem bestehenden Anteilsbesitz zu zeichnen. Zeichnungsfrist ist der 10. März 2026. Österreich werden, proportional zu dem bestehenden Anteilsbesitz von rund 0,49% des gezeichneten Kapitals, 816 Anteile zugeteilt, die zur Gänze einzahlbar sind. Die Zahlung dieser Anteile erfolgt aufgeteilt in sieben gleichen jährlichen Raten.
13. Wiederauffüllung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD‑13):
Die zentralen Aufgaben des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) sind Nahrungsmittelsicherheit, sowie die Bekämpfung von Armut und Hunger im ländlichen Raum, wo, nach Angaben der Organisation, 80% der weltweit Ärmsten leben. IFAD ist die einzige Sonderorganisation der Vereinten Nationen und zugleich Internationale Finanzinstitution, die sich ausschließlich der Transformation ländlicher Wirtschaftskreisläufe hin zu mehr Nahrungsmittelsicherheit, Inklusivität, Produktivität und Nachhaltigkeit widmet. Der Fonds fokussiert seine Unterstützung dabei auf die ärmsten und besonders verwundbaren ländlichen Bevölkerungsgruppen in Entwicklungsländern, darunter Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, Frauen, Jugendliche, indigene Völker, Menschen mit Behinderung und Opfer von Naturkatastrophen und Konflikten. Zu diesem Zweck vergibt IFAD sowohl zinsbegünstigte Kredite mit langen Laufzeiten und tilgungsfreien Perioden an seine weniger entwickelten Mitgliedsländer, als auch Grants (nicht rückzuzahlende Zuschüsse) an die ärmsten davon mit hohem Verschuldungsgrad.
IFAD leistet mit diesem Spezialmandat einen wichtigen Beitrag zur Agenda 2030 und zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals – SDGs). Vor dem Hintergrund, dass der Hunger in der Welt seit 2019 wieder zugenommen und somit einen langen Abwärtstrend umgekehrt hat (2022 litten einem Bericht der Welternährungsorganisation zufolge weltweit zwischen 691 and 783 Millionen Menschen an Hunger), kommt IFAD vor allem bei der Erreichung von SDG 1 (Armut in allen ihren Formen und überall beenden) und SDG 2 (den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern) eine zentrale Rolle innerhalb der internationalen Entwicklungsfinanzierungsarchitektur zu. Durch langfristige Investitionen stärkt IFAD die Resilienz der ärmsten ländlichen Bevölkerung, die nicht nur mehr als andere von den Folgen des Klimawandels und Konflikten betroffen sind, sondern auch, laut Angaben des Fonds, 30-35% der weltweiten Nahrungsmittelversorgung und bis zu 70% der in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen konsumierten Nahrungsmittel produzieren.
IFAD hatte Ende Februar 2024 178 Mitglieder und ist derzeit global in 88 davon tätig. Österreich ist Gründungsmitglied und trat dem Übereinkommen zur Errichtung des IFAD mit Wirkung vom 12. Dezember 1977 bei (BGBl. Nr. 38/1978).
Der Fonds basiert auf finanziellen Beiträgen seiner Mitglieder und wird alle drei Jahre wiederaufgefüllt. An den IFAD‑Wiederauffüllungen beteiligen sich neben den herkömmlichen Geberländern auch regelmäßig die meisten Empfängerländer. Darüber hinaus tragen auch Rückzahlungen aus bestehenden Krediten, Erträge aus Investitionseinkommen, Mittel aus Krediten, die IFAD bei seinen Mitgliedstaaten oder Entwicklungsfinanzierungsorganisationen aufnimmt, sowie seit IFAD-12 auch private Anleiheplatzierungen bei ausgesuchten Impact-Investoren (Investoren, die die Umsetzung der SDGs unterstützen) zu den Ressourcen des Fonds bei. Als erster Fonds der Vereinten Nationen verfügt IFAD zu diesem Zweck über ein Rating (AA+) von Standard and Poor’s und Fitch.
Entsprechend Art. 4, Abschnitt 3 der Statuten des Fonds beschloss der Gouverneursrat im Februar 2023 die Aufnahme der Verhandlungen zur 13. Wiederauffüllung des IFAD. Die Beratungen über die 13. Wiederauffüllung der IFAD‑Ressourcen fanden zwischen Februar und Dezember 2023 in vier Verhandlungsrunden statt. Eine entsprechende Resolution zu IFAD‑13 (Resolution Nr. 235/XLVII), sowie der Bericht über die 13. Wiederauffüllungsverhandlungen, der die Gesamtvereinbarung zwischen Gebern und IFAD Management für die dreijährige IFAD-13 Periode (2025-2027) darstellt, wurden im Rahmen der 47. Jahrestagung des Fonds im Februar 2024 vom Gouverneursrat genehmigt.
Für IFAD‑13 wurde das Ziel definiert 2 Mrd. USD an neuen Wiederauffüllungsmitteln zu mobilisieren. Davon sollen 1,655 Mrd. USD aus Kernbeiträgen der Geber stammen, das wäre die bisher höchste Summe bei einer IFAD-Wiederauffüllung, die eine 42%ige Erhöhung im Vergleich zu der bis März 2023 für IFAD-12 mobilisierten Kernbeiträge in Höhe von 1,257 Mrd. USD wiederspiegelt. Der Rest der anvisierten Mittel soll aus zusätzlichen Klimabeiträgen (siehe weiter unten) und konzessionellen Partnerkrediten kommen. Zusammen mit Rückflüssen aus vergebenen Krediten, Erträgen aus Investitionseinkommen, sowie aufgenommenen Krediten und privaten Anleiheplatzierungen sollen die neuen Wiederauffüllungsmittel zu einem Programmvolumen in Höhe von 3,640 Mrd. USD innerhalb der IFAD‑13 Periode 2025–2027 führen. Das geplante dreijährige Arbeitsprogramm, das IFAD für diesen Zeitraum anstrebt und das zusätzlich noch Mittel aus nationalen und internationalen Kofinanzierungen, sowie aus Sonderprogrammen beinhaltet, die IFAD implementiert, liegt bei 9,880 Mrd. USD. Dadurch möchte IFAD in der dreijährigen Implementierungsperiode insgesamt 101 Millionen Menschen in ländlichen Gebieten erreichen, deren Einkommen gesteigert werden soll.
Bis zum 23. Februar 2024 konnten für IFAD‑13 Geberbeiträge in Höhe von 1,340 Mrd. USD erzielt werden. Diese beinhalten neben regulären Kernbeiträgen von 67 Ländern auch zusätzliche Klimabeiträge in der Höhe von 34,119 Mio. USD von Irland, der Schweiz und Großbritannien, sowie einen konzessionellen Partnerkredit von Finnland. Mehrere Zusagen traditioneller Geberländer sind jedoch mit Anfang März 2024 noch ausständig: Österreich sagte einen Beitrag von 18,542 Mio. € zu. Das entspricht in etwa einem real gleichbleibenden Volumen gegenüber IFAD‑12.
IFAD wird sich auch unter IFAD‑13 auf die ärmsten und besonders verwundbaren Bevölkerungsgruppen in ländlichen Gebieten konzentrieren und deren produktive Kapazitäten, ihren Zugang zu Märkten und Arbeitsplätzen und ihre Resilienz gegenüber Krisen sowie den Folgen des Klimawandels stärken. Dabei wird der Fonds weiterhin vermehrt eine programmatische Vorgehensweise einschlagen um nachhaltige, systemische Veränderung für die Landbevölkerung zu erzielen. Zudem wird sich IFAD‑13, da etwa 80% der ärmsten Menschen in fragilen Ländern oder Situation leben, noch stärker als bereits unter IFAD‑12, den Ursachen von Fragilität widmen und seinen Fokus auf Biodiversität ausbauen. Neu unter IFAD‑13 ist der Ansatz für ein vermehrtes Engagement mit dem Privatsektor um den langfristigen Entwicklungsimpakt der Aktivitäten des Fonds zu verbessern. Die genannten Schwerpunkte spiegeln sich in den drei prioritären Bereichen von IFAD‑13 wieder: (1) stärkerer Fokus auf fragile Kontexte; (2) vermehrt Investitionen in die Biodiversität sowie Klimaresilienz von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern und (3) verstärktes Engagement mit dem Privatsektor. Darüber hinaus werden die vier Querschnittsthemen (a) Umwelt und Klimawandel, (b) Gender, (c) Jugend und (d) Ernährung noch weiter verschärft und somit die Inklusivität des Ansatzes erhöht.
Der Anteil der Klimafinanzierung soll unter IFAD‑13 auf 45% des Programmvolumens angehoben werden, eine sehr ehrgeizige Zielsetzung, die bei IFAD‑12 noch 40% betrug. Zusätzlich richtet der Fonds ein Fenster für zusätzliche Klimabeiträge (Additional Climate Contributions, ACCs) ein, die auf Geberseite zu 100% der Klimafinanzierung angerechnet werden können und bei IFAD als Teil der Kernressourcen verbucht, behandelt und aufgeteilt werden. Dadurch erhöhen ACCs auch den Kapitalstock des Fonds und ermöglichen somit eine stärkere Hebelung aufgenommener Ressourcen. Derartige Beiträge werden klimarelevante Aktivitäten regulärer IFAD-Projekte erhöhen.
Die IFAD‑13 Ressourcen werden sich auch wieder auf maximal 80 zugangsberechtigte Länder konzentrieren. Dabei werden schon wie bei IFAD‑12 auch bei IFAD‑13 ausschließlich Niedrigeinkommensländer (Low income countries, LICs) und Länder mit niedrigem bis mittlerem Einkommen (Lower-middle income countries, LMICs) von den Kernbeiträgen profitieren, wobei ein Mechanismus zur Anwendung kommt, bei dem, so wie bei ähnlichen Fonds, die Leistung und Reformbereitschaft der Entwicklungsländer neben deren Bedarf an Mitteln im Vordergrund steht. Zum ersten Mal gibt es mit 45% ein Ziel für Finanzflüsse aus Kernressourcen an Niedrigeinkommensländer. Dieses Ziel spiegelt den Fokus IFADs auf die ärmsten Menschen in den ärmsten Ländern wieder. Länder mit höherem mittleren Einkommen (Upper-middle income countries, UMICs) werden auch unter IFAD‑13 nur auf von IFAD aufgenommene Ressourcen zugreifen können. Diesen Ländern wird, je nach der Höhe der Kredite, die IFAD entsprechend seiner Kapitaladäquanzregeln für IFAD‑13 aufnehmen wird, mind. 11% und max. 20% des Gesamtprogrammvolumens zur Verfügung stehen, wobei diese Ressourcen nach Bedarf aufgeteilt werden.
Wie schon im Rahmen der letzten beiden Wiederauffüllungen wird ein regionaler Fokus auf Afrika gelegt, der nun noch verstärkt wird. Unter IFAD‑13 sollen 60% der Kernressourcen nach Afrika und 55% nach Subsahara Afrika gehen. Auch der Anteil der Kernressourcen, die an fragile Staaten bzw. Staaten in fragilen Situationen gehen, soll mit 30% erhöht werden.
Wie auch schon bei früheren Wiederauffüllungen werden die Ergebnisse und die erzielten Auswirkungen von IFAD‑13 im Rahmen eines Resultaterahmens, der Entwicklungseffekte auf Impakt- und Projekt-Ebene, sowie die operationelle, organisatorische und finanzielle Performance der Organisation an Hand konkreter Ziele misst, regelmäßig transparent berichtet. Zudem ging das Management des Fonds auch eine Anzahl an Verpflichtungen ein, die im Laufe der IFAD‑13 Periode umgesetzt werden müssen. Die Umsetzung des Resultaterahmens und der IFAD‑13 Verpflichtungen werden wichtige Bestandteil der Berichterstattung des BMF an das Parlament zur Halbzeit und zum Ende der IFAD‑13 Wiederauffüllungsperiode sein.
Vergleich mit anderen Gebern:
Ein Vergleich der österreichischen Beiträge zu IFAD‑13 mit den Leistungen einiger anderer Geberländer stellt sich folgendermaßen dar
|
Geberland |
IFAD‑13 |
|
Österreich |
18,5 |
|
Deutschland |
88,5 |
|
Schweiz ** |
52,6 |
|
Finnland |
31,4 |
|
Niederlande |
138,5 |
*) Für IFAD‑13 wurde der Wechselkurs USD/€ 0,9230 fixiert und für die Umrechnung angewandt.
**) Der Schweizer Beitrag beinhaltet auch zusätzliche Klimabeiträge in Höhe von 4,1 Mio. USD
Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 27. Juni 2024 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Michel Reimon, MBA die Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Ing. Manfred Hofinger, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer und MMag. Michaela Schmidt.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2600 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2024 06 27
Michel Reimon, MBA Karlheinz Kopf
Berichterstattung Obmann