2677 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (2604 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird
Der Katastrophenfonds stellt Mittel für die zusätzliche Finanzierung von Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden nach Naturkatastrophen, wie Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Bergsturz und Hagel, zur Verfügung.
Bei Schäden im Vermögen privater und juristischer Personen, mit Ausnahme von Gebietskörperschaften, wird die konkrete Hilfeleistung von den Ländern festgesetzt und gewährt. Der Bund refundiert 60 % der von den Ländern geleisteten Katastrophenhilfe aus Mitteln des Katastrophenfonds. Bei Schäden im Vermögen von Gebietskörperschaften ersetzt der Bund 50 % des Schadens.
Während für außergewöhnliche Schäden nach einem Erdrutsch Mittel aus dem Katastrophenfonds bereitgestellt werden, ist dies nach Erdsenkungen und sonstigen vertikalen Bodenbewegungen (wie Senkungen, Hebungen oder Torsionen) bisher nicht der Fall. Eine derartige Unterscheidung ist jedoch nicht gerechtfertigt, da auch Schäden durch Senkungen existenzbedrohend sein können. Durch die Ergänzung in § 3 sollen daher auch natürlich induzierte vertikale Bodenbewegungen, also insbesondere Senkungen, in die Liste der Naturkatastrophen, die zu Leistungen des Bundes aus dem Katastrophenfonds führen, aufgenommen werden.
Durch die Anhebung des jährlich garantierten Betrages für Feuerwehren aus dem Katastrophenfonds und der Feuerschutzsteuer von 95 Mio. Euro auf 140 Mio. Euro wird sichergestellt, dass diese Planungssicherheit für die Beschaffung von Einsatzgeräten haben und sie jedenfalls ihren jährlichen Investitionen nachkommen können. Das unterstützt die Feuerwehren bei ihrer für das Land wichtigen Aufgabe. Die bereits im Jahr 2022 erfolgte Erhöhung der Mittel für Feuerwehren aus dem Katastrophenfonds des Bundes um jährlich 20 Mio. Euro als pauschaler Ausgleich für die Umsatzsteuer aus Investitionen der Feuerwehren kommt zu diesem Garantiebetrag noch hinzu, sodass die Mittel für die Feuerwehr insgesamt mindestens 160 Mio. Euro p.a. betragen.
Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 27. Juni 2024 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc die Abgeordneten Maximilian Linder, Maximilian Lercher, Dr. Elisabeth Götze, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer und Mag. Andreas Hanger sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M. und der Ausschussobmann Abgeordneter Karlheinz Kopf.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2604 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2024 06 27
Ing. Klaus Lindinger, BSc Karlheinz Kopf
Berichterstattung Obmann