2681 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 4094/A der Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der Bundesminister für Finanzen zur Bereitstellung von Bundesmitteln für die Errichtung des Infrastrukturprojektes WAG Teil-Loop ermächtigt wird

Die Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 12. Juni 2024 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die 1980 in Betrieb genommene West-Austria-Gasleitung (WAG) ist eine der wichtigsten Fernleitungen in Österreich. Das WAG-Leitungssystem verläuft auf 245 Kilometern von der slowakisch/österreichischen Grenze nahe Baumgarten/March durch Niederösterreich und Oberösterreich nach Oberkappel zur österreichisch-deutschen Grenze. Die WAG wurde ursprünglich für den Gastransport von Osten nach Westen ausgelegt; dafür ist sie auch technisch optimiert.

Die nach wie vor angespannte geopolitische Lage und das bevorstehende Auslaufen der Transportverträge zwischen Russland und der Ukraine birgt ein gewisses Risiko einer Gasunterversorgung für Österreich und die südosteuropäische Region. Der rasche und entschlossene Ausbau der WAG in West-Ost-Richtung ist daher von hoher Bedeutung für die Sicherung der langfristigen Energieversorgung von Haushalten, Wirtschaft und Industrie. Er ermöglicht den verbesserten Zugang zu Gasquellen aus Nord-West-Europa. Damit soll zugleich die Abhängigkeit Österreichs von Gasimporten aus Russland reduziert werden.

Im Ministerratsvortrag 90/9 vom 6. März 2024 wurde zur Schließung des WAG Loops als zentrales Projekt zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit und Reduktion des Imports von Gas aus russischen Gasquellen festgehalten, dass der Bund das Projekt unterstützen wird. Um die bereits so dringend benötigte Transportkapazität für den West-Ost-Betrieb zu erhöhen, ist ein schrittweiser Ausbau der WAG unumgänglich. Der WAG Teil-Loop wird die Transportkapazität aus Deutschland an den Grenzpunkten Oberkappel und Überackern zusammen um rund 30 Prozent oder 27 TWh pro Jahr erhöhen. Im Rahmen des Projekts ‚WAG Teil-Loop‘ wird der Abschnitt zwischen Oberkappel und Bad Leonfelden um einen 40 km parallelen Leitungsstrang erweitert. Auf Basis des aktuellen Grobkostenplanes werden die Kosten für den Ausbau der Pipeline mit rund 180 Mio. € abgeschätzt.

Netzausbauten werden üblicherweise durch Marktnachfrage ausgelöst und finanziell abgesichert. Im Fall des Projekts WAG Teil-Loop ist dies nicht der Fall, da die aktuelle Nachfrage von Gastransporten von Ost nach West mit den bestehenden Kapazitäten gedeckt werden kann und das Projekt in erster Linie auf die künftige Versorgungssicherheit durch die Schaffung von Transportkapazitäten im West-Ost-Betrieb und die damit angestrebte Reduktion der Abhängigkeit Österreichs von Gasimporten aus russischen Gasquellen ausgerichtet ist. Zur Umsetzung des Projekts sind daher staatliche Mittel zur Absicherung des Vorhabens wesentlich, ohne welche das vorliegende Projekt durch die Gas Connect Austria als ein privatwirtschaftlich orientiertes Unternehmen nicht umgesetzt werden könnte.

§ 1 Abs. 1 sieht daher die Ermächtigung an den Bundesminister für Finanzen zur Leistung eines Beitrages an den Investitionskosten für das gegenständliche Projekt WAG Teil-Loop in Form eines Zuschusses bis zu 70 Mio. € vor. Bei dem Betrag von 70 Mio. € handelt es sich um einen Maximalbetrag, der durch nichts erhöht wird. Die übrigen Projektkosten sind somit vom Projektbetreiber als Eigenleistung zu erbringen.

Absatz 2 definiert das Projekt, so wie es im Koordinierten Netzentwicklungsplan genehmigungspflichtig ist und bereits mit Bescheid der Energie Control Austria vom 31. 5. 2023 genehmigt wurde. Mit dem Halbsatz ‚der auch für den Transport von Wasserstoff geeignet ist‘ soll die Verwendung der Leitung für eine allfällige künftige Umstellung auf alternative Energieträger sichergestellt werden.

Gleichzeitig sieht Absatz 4 eine Rückzahlung des Zuschusses an den Bund in Form einer Beteiligung an zusätzlichen Umsatzerlösen der neu geschaffenen Kapazitäten vor.

Vor Abschluss des Vertrages gem. Absatz 5 sollte die Regulierungsbehörde (insbesondere zu den Punkten 1, 4 und 7) kontaktiert werden.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 27. Juni 2024 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Peter Haubner die Abgeordneten Maximilian Linder, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, MMag. Michaela Schmidt und Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2024 06 27

                                 Peter Haubner                                                                 Karlheinz Kopf

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann