2693 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über das Volksbegehren "Gerechtigkeit den Pflegekräften!" (2409 der Beilagen)

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren „Gerechtigkeit den Pflegekräften!“

Seit Beginn der Corona-Pandemie wird über die besondere Belastung des Pflegepersonals berichtet. Die Reaktion darauf war aber im Wesentlichen bloß „Anerkennung“ und Applaus.

Wir fordern daher vom (Bundesverfassungs-)Gesetzgeber erheblich mehr Geld für aktive Pflegekräfte bzw. eine generelle Aufstockung der für diesen Bereich vorgesehenen Budgetmittel, um Personalnot zu lindern bzw. hintanzuhalten!

Begründung:

Die Initiative für das Volksbegehren „Gerechtigkeit den Pflegekräften!" resultierte aus einer, von vielen als zutiefst ungerecht empfundenen, Situation während der Corona-Pandemie: Die Reaktion auf die besondere Belastung war nämlich vorrangig bloß „Anerkennung“ und Applaus. Auch nach Ende der Pandemie ist die Situation suboptimal.

Über 100.000 Unterstützer dieses Volksbegehrens fordern daher vom (Bundesverfassungs-)Gesetzgeber erheblich mehr Geld für aktive Pflegekräfte bzw. eine generelle Aufstockung der für diesen Bereich vorgesehenen Budgetmittel, um Personalnot zu lindern bzw. hintanzuhalten.

Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und der Gesetzgeber ist daher gefordert, faire Rahmenbedingungen zu schaffen (allenfalls unter Einbindung der Sozialpartner).

 

2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

René KALIŠ

1. Stellvertreter(in)

Marcus HOHENECKER

2. Stellvertreter(in)

Helmut KALIŠ

3. Stellvertreter(in)

Jasmine KALIŠ

4. Stellvertreter(in)

Natascha KAHLEN

 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 28. November 2023 kundgemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018 innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.

 

Bundeswahlbehörde

Zl. 2023-0.839.247

 

Volksbegehren „Gerechtigkeit den Pflegekräften!“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 7/2023, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 28. November 2023 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „Gerechtigkeit den Pflegekräften!“ festgestellt:

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen)

Stimm-beteiligung in %

Burgenland

233.467

3.686

1,58

Kärnten

432.235

7.033

1,63

Niederösterreich

1.293.798

29.904

2,31

Oberösterreich

1.096.693

25.790

2,35

Salzburg

390.940

7.269

1,86

Steiermark

951.342

17.918

1,88

Tirol

538.950

9.536

1,77

Vorarlberg

275.139

4.773

1,73

Wien

1.128.146

26.012

2,31

Österreich

6.340.710

131.921

2,08

 

Da somit mehr als 100.000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

 

Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

AL Mag. Gregor Wenda, MBA


 

4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs-erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.467

3.686

1,58 %

2.783

903

Kärnten

432.235

7.033

1,63 %

5.610

1.423

Niederösterreich

1.293.798

29.904

2,31 %

23.246

6.658

Oberösterreich

1.096.693

25.790

2,35 %

19.851

5.939

Salzburg

390.940

7.269

1,86 %

5.843

1.426

Steiermark

951.342

17.918

1,88 %

14.711

3.207

Tirol

538.950

9.536

1,77 %

7.194

2.342

Vorarlberg

275.139

4.773

1,73 %

3.505

1.268

Wien

1.128.146

26.012

2,31 %

21.554

4.458

Österreich

6.340.710

131.921

2,08 %

104.297

27.624

 

Das Volksbegehren wurde von 131.921 Stimmberechtigten unterstützt (Anzahl der gültigen Eintragungen inkl. Unterstützungserklärungen). Die Bundeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung vom 28. November 2023 festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt und dieses an den Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung weitergeleitet. Als Bevollmächtigter des Volksbegehrens wurde René Kališ namhaft gemacht, die nominierten stellvertretenden Bevollmächtigten sind: Marcus Hohenecker, Helmut Kališ, Jasmine Kališ und Natascha Kahlen.

Das gegenständliche Volksbegehren wurde am 20. März 2024 in der 255. Sitzung des Nationalrates in Erste Lesung genommen und dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zugewiesen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat das gegenständliche Volksbegehren in öffentlicher Sitzung am 10. April 2024 in Verhandlung genommen. In der Debatte ergriff die Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger das Wort. Die Verhandlungen wurden vertagt.

Am 27. Juni 2024 hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales das gegenständliche Volksbegehren erneut in Verhandlung genommen. Die Generaldebatte bzw. die umfangreiche Erörterung des Volksbegehrens war gemäß § 37a Abs. 1 Z 4 GOG-NR öffentlich. Gem. § 40 Abs. 1 GOG-NR wurde einstimmig beschlossen, folgende Expert:innen den Beratungen beizuziehen: Elisabeth Anselm, Mag. Silvia Rosoli, Helmut Lutz, Mag. Katharina Meichenitsch und Mag. Elisabeth Potzmann.

Nach den Eingangsstatements der Expert:innen Elisabeth Anselm, Mag. Silvia Rosoli, Helmut Lutz, Mag. Katharina Meichenitsch und Mag. Elisabeth Potzmann ergriffen die Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Mag. Michael Hammer, Gabriele Heinisch-Hosek, Mag. Christian Drobits, Alois Stöger, diplômé, Mag. Christian Ragger, Ralph Schallmeiner, Heike Grebien und Fiona Fiedler, BEd zu einer Fragerunde das Wort. Die aufgeworfenen Fragen wurden von den Expert:innen beantwortet.

Die Veröffentlichung der Auszugsweisen Darstellung der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 27. Juni 2024 wurde einstimmig beschlossen; diese ist in der Anlage enthalten.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ralph Schallmeiner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2024 06 27

                             Ralph Schallmeiner                                                            Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann