2695 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
Die Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 13. Juni 2024 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Zu Z 1 und 2 (§ 2 Abs. 3 und § 5 Abs. 3):
Das Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2024 (SozBezG 2024), BGBl. I Nr. 25/2024, umfasste bisher keine § 1 Abs. 4 SozBezG 2024 vergleichbare Übergangsbestimmung betreffend Sozialpädagogik, was in der Praxis zu Ungleichbehandlungen führen würde bzw. geführt hat. Es wäre mit dem nunmehr vorgeschlagenen § 2 Abs. 3 daher eine Parallelregelung für den Bereich der Sozialpädagogik aufzunehmen.
Um den Fristenablauf der 36 Monate ab Inkrafttreten (Stichtag 29. März 2024) gleich auszugestalten, war auf das Inkrafttreten des SozBezG 2024 abzustellen und hat § 2 Abs. 3 daher rückwirkend in Kraft zu treten (§ 5 Abs. 3).“
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 27. Juni 2024 in Verhandlung genommen. In der Debatte ergriff der Berichterstatter Abgeordneter Mag. Markus Koza das Wort.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Michael Hammer und Mag. Markus Koza einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Zu Z 1 und 2:
Die Änderungen dienen redaktioneller Berichtigungen.“
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Michael Hammer und Mag. Markus Koza mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2024 06 27
Mag. Markus Koza Josef Muchitsch
Berichterstatter Obmann