2700 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den 2. Freiwilligen Nationalen Bericht zur Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele "Österreich und die Agenda 2030", vorgelegt von der Bundesministerin für EU und Verfassung (III-1180 der Beilagen)

Österreichs zweiter Freiwilliger Nationaler Bericht zur Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele / SDGs (FNU) entsteht vor dem Hintergrund multipler, globaler Krisen sowie der Bewältigung der COVID-19-Pandemie.

Gemäß dem Ranking im „Sustainable Development Report 2023“ belegt Österreich weltweit den guten Platz 5 unter 166 bewerteten Staaten hinsichtlich der Umsetzung aller 17 SDGs. Der Bericht macht aber auch deutlich, dass Österreich noch Handlungsbedarf hat und es bei einigen SDGs zusätzliche Anstrengungen braucht, um die Ziele der Agenda 2030 zu erreichen. Dies betrifft insbesondere die Herausforderungen bei SDG 12 „Nachhaltige/r Konsum und Produktion“, SDG 13 „Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen“ und SDG 15 „Leben an Land“. Trotz Effizienzgewinnen in den vergangenen Jahren (beispielsweise sinkende Energieintensität gemessen am BIP) hat Österreich weiterhin einen hohen Ressourcenverbrauch im In- und Ausland.

Vor diesem Hintergrund hat sich Österreich sich dazu entschlossen, den vorliegenden Umsetzungsbericht inhaltlich an folgendem Narrativ auszurichten: „Welche Transformationen in Richtung Nachhaltigkeit braucht es, um die Ziele der Agenda 2030 zu erreichen?

Drei Aspekte des vorliegenden FNU, die den angestrebten Wandel auch zukünftig ermöglichen und leiten sollen, sind besonders hervorzuheben:

•       Ein transparenter und partizipativer Multi-Stakeholder-Prozess ist von zentraler Bedeutung. Aufbauend auf den Erfahrungen des ersten FNU wurde die systematische Einbeziehung von Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft erfolgreich weitergeführt. Der Prozess hat 15 Monate in Anspruch genommen.

•       Es wurde in eine solide Datenbasis der Bundesanstalt Statistik Austria investiert, mit Unterstützung der Universitäten Datenlücken aus dem ersten FNU geschlossen und diese Daten bewusst als zentrales Element im Bericht positioniert.

•       Geschlechtergleichstellung, die Perspektive der Jugend und die internationale Dimension sind in allen Schwerpunktkapiteln als Querschnittsmaterien berücksichtigt.

Der von Österreich verfolgte „Mainstreaming Ansatz“ bei der Umsetzung der Agenda 2030 und der SDGs hat sich bewährt. Auch der im Rahmen des ersten FNU eingerichtete Multi-Stakeholder-Prozess wurde durch die Entwicklung unterschiedlicher Kooperationsformate weitergeführt (beispielsweise durch das jährliche, gemeinsam von Verwaltung und Zivilgesellschaft veranstaltete SDG Dialogforum). Österreich hat seit dem letzten FNU die Einbindung der Wissenschaft in die Umsetzung der Agenda 2030 weiter vorangetrieben. Im Rahmen des interdisziplinären Projektes „UniNEtZ“ haben 300 Wissenschafterinnen und Wissenschafter 150 Optionen und 950 konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der SDGs in Österreich vorgelegt. Der gemeinsame europäische Rahmen und die EU-Vorgaben in allen drei Dimensionen der Nachhaltigkeit sind richtungsweisend für die Umsetzung in Österreich.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 2. Juli 2024 in Verhandlung genommen.

Vor Schluss der Debatte beschloss der Ausschuss gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig, den vorliegenden Bericht aus wichtigen Gründen nicht endzuerledigen.

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker die Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS und Dr. Astrid Rössler sowie die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den 2. Freiwilligen Nationalen Bericht zur Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele "Österreich und die Agenda 2030", vorgelegt von der Bundesministerin für EU und Verfassung (III-1180 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2024 07 02

                       Mag. Michaela Steinacker                                                Mag. Wolfgang Gerstl

                                  Berichterstattung                                                               Obmann-Stellvertreter