Anlage
Begründung
des Einspruches gegen den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz über die Einführung einer Versorgerverpflichtung für Gas aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbares-Gas-Gesetz – EGG)
Die zugrundeliegende Regierungsvorlage (2455 d.B) sah eine Kompetenzdeckungsklausel in Verfassungsrang in § 1 vor, nach der die Vollziehung der in dem Gesetzesentwurf geregelten Angelegenheiten unter anderem der E-Control Austria, und damit einer unmittelbaren Bundesbehörde, obliegen sollte.
Diese Bestimmung fand in der Nationalratssitzung am 4. Juli 2024 nicht die für Verfassungsgesetze vorgesehene Mehrheit und konnte daher nicht beschlossen werden.
Die weiterhin im Gesetzesbeschluss vorgesehene Betrauung der E-Control Austria als Regulierungsbehörde entbehrt damit einer verfassungsrechtlichen Deckung und kann somit in dieser Form nicht in Kraft treten. Der Wortlaut des Gesetzes müsste entsprechend den verfassungsmäßigen Gegebenheiten angepasst werden.