Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       grenzüberschreitende Kooperation der Rettungsdienste

Raschere medizinische Hilfestellung durch die Ermöglichung der gebietsüberschreitenden Kooperation der Rettungsdienste

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Errichtung Rahmenabkommen

Mit dem Rahmenabkommen (Staatsvertrag) wird die rechtliche Möglichkeit dafür geschaffen, dass der Landeshauptmann des jeweiligen Bundeslandes der Republik Österreich als das für das Rettungswesen zuständige Organ Kooperationsvereinbarungen gem. Art. 3 mit dem für das Gesundheitswesen zuständigen Minister von Ungarn schließen kann.

 

Wesentliche Auswirkungen

In diesen Kooperationsvereinbarungen werden die Bedingungen und Verfahrensweisen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rettungsdienst detailliert geregelt (u.a. die Durchführung des Einsatzes, Festlegung der geeigneten medizinischen Versorgungseinrichtung, Verfahren beim Transport).

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

 

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

 

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und Ungarn

über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Vorhabensart:

Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung

Laufendes Finanzjahr:

2023

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2023

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Durch die zunehmende Mobilität der Bevölkerung v.a. im grenznahen Bereich zwischen der Republik Österreich und Ungarn erscheint eine möglichst enge Zusammenarbeit im medizinischen Rettungswesen erforderlich, um den Verunfallten eine zeitnahe medizinische Hilfestellung inkl. Überstellung in die nächstgelegene stationäre medizinische Einrichtung unabhängig von den

gegebenen Staatsgrenzen sicherzustellen.

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit soll insbesondere durch den Abschluss regionaler Kooperationsabkommen gefördert und erleichtert werden - das ggst. Abkommen bildet den entsprechenden gesetzlichen Rahmen dafür.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Bei Beibehaltung des Status quo (Tätig-Werden der Rettungseinsatzkräfte nur auf eigenem Staatsgebiet) können vermeidbare gesundheitliche Schäden durch nicht ausreichend zeitnahe Einsätze bei den Verunfallten nicht ausgeschlossen werden.

Keine Alternativen!

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2028

Evaluierungsunterlagen und -methode: Für die Evaluierung werden statistische Aufzeichnungen herangezogen werden.

 

Ziele

 

Ziel 1: grenzüberschreitende Kooperation der Rettungsdienste

 

Beschreibung des Ziels:

raschest mögliches Zur-Verfügung-Stellen von medizinischer Hilfe bei Unfällen im grenznahen Gebiet zwischen Österreichischem Staatsgebiet und Ungarischem Staatsgebiet.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

keine grenzüberschreitenden medizinischen Rettungseinsätze

grenzüberschreitenden medizinischen Rettungseinsätze

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Errichtung Rahmenabkommen

Beschreibung der Maßnahme:

inhaltliche Abstimmung mit den betroffenen Bundesländern und Bundesministerien, Verhandlung des Wortlauts des Abkommens, Einleitung und Begleitung des Unterzeichnungs- und Ratifizierungsprozesses im Hinblick auf die In-Kraft-Setzung.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

kein Abkommen

Abkommen in Kraft

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.12 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 2077127578).