Änderung des Tierversuchsgesetzes 2012
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2020 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2020 |
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Vorblatt
Problemanalyse
Die Verordnung (EU) 2019/1010 zur Angleichung der Berichterstattungspflichten im Bereich der Rechtsvorschriften mit Bezug zur Umwelt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 166/2006 und (EU) Nr. 995/2010, der Richtlinien 2002/49/EG, 2004/35/EG, 2007/2/EG, 2009/147/EG und 2010/63/EU, der Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 2173/2005 und der Richtlinie 86/278/EWG, ABl. Nr. L 170 vom 25.06.2019 S. 115, sieht Änderungen zur Verbesserung der Transparenz und Reduktion des Verwaltungsaufwands an der Tierversuchs-Richtlinie vor. Diese Anpassungen sollen mit dem vorliegenden Entwurf umgesetzt werden.
Die Reduktion des Verwaltungsaufwands wird vor allem die Europäische Kommission betreffen.
Ziel(e)
Anpassung des nationalen Rechts an unionsrechtliche Vorgaben
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
– Umsetzung der in der Verordnung (EU) 2019/1010 vorgesehenen Änderungen zur Tierversuchs-Richtlinie 2010/63/EU sowie
– Behebung von von der Europäischen Kommission beanstandeten Abweichungen bei der Umsetzung der Tierversuchs-Richtlinie 2010/63/EU.
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Der Entwurf dient
– der Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/1010 sowie
– der Behebung von von der Europäischen Kommission beanstandeten Abweichungen bei der Umsetzung der Tierversuchs-Richtlinie 2010/63/EU gemäß Aufforderungsschreiben – Vertragsverletzung Nr. 2019/2203.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
Keine
Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung
Keine
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