Einmalige Unterstützung von Zeitungen und Zeitschriften

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

Einbringende Stelle:

Bundeskanzleramt

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2020

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2020

 

Vorblatt

Problemanalyse

Auch die wirtschaftliche Lage und die Einnahmensituation der österreichischen Medienlandschaft wurde durch die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie schwer beeinträchtigt. Aus diesem Grund sollen in Ergänzung der bereits mit BGBl. I Nr. 24/2020 veranlassten besonderen Unterstützungsmaßnahmen für ausgewählte Erscheinungsformen von Medien die bisher nicht ausreichend berücksichtigten Medienprodukte eine einmalige Förderung erhalten.

Ziel(e)

Sicherung der Anbietervielfalt in der österreichischen Medienlandschaft

Inhalt

Festlegung der Förderkriterien für die einmalige Gewährung der Förderung

Nullszenario und allfällige Alternativen

Keine sachliche Alternative ohne das Risiko der Beeinträchtigung der Medienvielfalt

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:

Keine Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Der Entwurf sieht in Anbetracht der Krisensituation einmalige Maßnahmen vor, denen keine Vorschriften des Unionsrechts entgegenstehen.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung

Der Entwurf regelt keine Vorgänge der Datenverarbeitung und die Verpflichtung zur Übermittlung von Angaben durch die Medieninhaber dient der Erfüllung der Aufgaben durch die die Förderungen gewährende Stelle.

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

Die Regelung sieht einmalig für das Jahr 2020 eine Auszahlung von insgesamt 3 Mio. Euro, die der KommAustria aus dem Bundeshaushalt bereitzustellen sind, vor. Der für die Vollziehung zu bestreitende Aufwand kann im Rahmen der Finanzierung der Tätigkeit der KommAustriaihr durch den aus Bundesmitteln bestrittenen Finanzierungsanteil bewältigt werden.

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen

Das Vorhaben hat keine generellen und wesentlichen Auswirkungen auf die Verwaltungslasten, sondern es normiert Anforderungen an die Antragstellung durch die betroffenen Medieninhaber, um eine rasche Vollziehung und Abwicklung der Förderungen sicherzustellen

Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Das Vorhaben hat keine belastenden finanziellen Auswirkungen auf Unternehmen, sondern dient der Gewährung zusätzlicher finanzieller Mittel.

Auswirkungen für Länder und Gemeinden

Keine

Auswirkungen auf die Umwelt

Keine

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.6 des WFA – Tools erstellt.