336 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie

über die Regierungsvorlage (287 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das EU-Meldepflichtgesetz, das Flugabgabegesetz und das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz geändert werden (Konjunkturstärkungsgesetz 2020 – KonStG 2020)

Mit dem gegenständlichen Entwurf für das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) soll Österreich mit weiteren Maßnahmen im Bereich des Abgabenrechts gestärkt aus der COVID-19-Krise kommen. Das Gesetzespaket soll die Menschen entlasten und den Standort stärken. Schwerpunkte dieses Gesetzes sind Entlastungsmaßnahmen für Niedrigverdienerinnen und Niedrigverdiener sowie ein Investitions- und Entlastungspaket für Unternehmen. Demnach soll der Eingangssteuersatz der Einkommensteuer rückwirkend ab 1.1.2020 auf 20% gesenkt werden, um Menschen und Familien mit niedrigen Einkommen schnell und unkompliziert zu unterstützen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die keine Einkommensteuer zahlen, sollen mit einer Erhöhung der Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge entlastet werden. Für Unternehmen sollen ein Verlustrücktrag und eine degressive Absetzung für Abnutzung eingeführt sowie Abgabenstundungen und Zahlungserleichterungen verlängert werden. All diese Maßnahmen führen zu einer Stärkung der Kaufkraft und zu einer Belebung der Konjunktur. Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft werden ebenfalls Entlastungsmaßnahmen wie beispielsweise die Einführung einer Drei-Jahres-Verteilung für Gewinne oder die Erhöhung der Grenze der Buchführungspflicht gesetzt. Weiters soll die Möglichkeit von elektronisch durchgeführten Verhandlungen geschaffen werden. Schließlich soll ein weiterer Teil der im Regierungsübereinkommen 2020-2024 beschlossenen ökosozialen Steuerreform durch die Erhöhung der Flugabgabe bei Kurz- und Mittelstrecken umgesetzt werden.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 6. Juli 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Laurenz Pöttinger die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Dr. Elisabeth Götze, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Mag. Gerald Loacker, Lukas Hammer, Ing. Reinhold Einwallner, Alois Stöger, diplômé und Andreas Ottenschläger sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA und die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, dagegen: S, N) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (287 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 07 06

                              Laurenz Pöttinger                                                               Peter Haubner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann