36 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen der Landespolizeidirektion Wien, GZ. PAD/19/2387422/2, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Michel Reimon, MBA

Die Landespolizeidirektion Wien ersucht mit Schreiben vom 9. Jänner 2020, GZ. PAD/19/2387422/2, eingelangt am 10. Jänner 2020, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Michel Reimon, MBA wegen des Verdachtes der Begehung einer Verwaltungsübertretung gemäß §§ 14 Abs. 1 iVm 19 Versammlungsgesetz 1953.

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 22. Jänner 2020 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen den verfahrensgegenständlichen Handlungen und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Michel Reimon, MBA besteht.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Landespolizeidirektion Wien, GZ. PAD/19/2387422/2, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Michel Reimon, MBA wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Michel Reimon, MBA besteht.

Wien, 2020 01 22

                          Mag. Georg Bürstmayr                                                     Mag. Jörg Leichtfried

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann