362 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 430/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 22. April 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die bestehende Sonderbetreuungszeitregelung bedeutet enorme Unsicherheit für Arbeitnehmerinnen, die notwendige Betreuungspflichten wahrnehmen müssen. Der Arbeitgeber entscheidet alleine, ob der oder die Arbeitnehmerln diese Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen kann. Auch für die Arbeitgeberinnen ist diese Regelung, gerade in einer wirtschaftlich so schwierigen Zeit, eine Herausforderung, da sie nur ein Drittel der Kosten ersetzt bekommen.

Daher ist es erforderlich, einen Rechtsanspruch für Arbeitnehmerinnen zu normieren und sowohl einen Entgeltfortzahlungsanspruch für die betroffenen Arbeitnehmerinnen als auch einen vollen Ersatzanspruch für Arbeitgeberinnen festzulegen.

Es ist unabdingbar, dass für berufstätige Personen im Falle einer Epidemie/Pandemie die Möglichkeit geschaffen wird, sich um Betreuungspflichten zu kümmern. Schulen sind geschlossen, Unterricht wird ausgesetzt, Einrichtungen zur Betreuung von Menschen mit Behinderungen sind ebenfalls von den Schließungen betroffen, Kindergartenkinder sollen zu Hause bleiben. Großeltern, sofern überhaupt vorhanden, können in diesem konkreten Pandemiefall von Covid-19 nicht einspringen, da sie die Hauptrisikogruppe darstellen.

Betreuerinnen von pflegebedürftigen Menschen kommen nicht mehr ins Land, weil Grenzen geschlossen sind und Angehörige müssen einspringen. Vielfach müssen auch bei der Betreuung von Menschen mit Behinderungen, die zu Hause von Fachkräften oder persönlichen Assistenten betreut werden, Familienangehörige einspringen, weil die Betreuerinnen nicht mehr zur Verfügung stehen.

Es geht aber nicht nur um Kinderbetreuung oder Betreuung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen. Auch der gemeinsame Haushalt mit einem schwererkrankten Angehörigen
(zB Krebserkrankte) stellt eine Herausforderung in diesem Pandemiefall dar. Deshalb sollen auch Arbeitnehmerinnen, die mit einem schwererkrankten Angehörigen im gemeinsamen Haushalt leben, diese Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen können, denn es kann nicht sein, dass sich Menschen zwischen der Gesundheit ihrer Angehörigen und dem eigenen Arbeitsplatz entscheiden müssen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 23. April 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Dietmar Keck die Abgeordnete Bedrana Ribo, MA. Die Verhandlungen wurden vertagt.


 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Verhandlungen in seiner Sitzung am 17. September 2020 wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Mag. Gerald Loacker, Peter Wurm, August Wöginger, Mag. Markus Koza, Fiona Fiedler, BEd, Mag. Verena Nussbaum, Mag. Klaus Fürlinger, Mag. Christian Drobits sowie die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Stimmenmehrheit
(für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 09 17

                          Rebecca Kirchbaumer                                                          Josef Muchitsch

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann