368 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht und Antrag

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (353 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird, hat der Ausschuss für Familie und Jugend am 21. September 2020 auf Antrag der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Kinderbetreuungsgeldgesetz zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Die COVID-19-Krise führt zu existenzgefährdenden Situationen für Eltern, die die Rückzahlung von Krediten enorm erschwert. Mit der vorgeschlagenen Regelung sollen Familien, die vor Jahren einen Zu-schuss zum Kinderbetreuungsgeld (eine Art Familienkredit) in Anspruch genommen haben, entlastet werden, indem von einer Festsetzung des Rückforderungsanspruchs von Zuschüssen zum Kinderbetreu-ungsgeld für die Kalenderjahre 2015 und 2016 Abstand genommen wird. Bereits bescheidmäßig festge-setzte Abgaben, die die Jahre 2015 oder 2016 betreffen, werden von Amts wegen rückabgewickelt.

 

Die Bestimmungen betreffend Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) traten gemäß § 49 Abs. 23 KBGG mit 31.12. 2009 außer Kraft, sind aber auf Geburten bis zum 31.12.2009 weiterhin anzuwenden. Aufgrund des siebenjährigen Beobachtungszeitraums sind diese Regelungen bis zum Veranlagungsjahr 2016 anzuwenden und kommen nun im Jahr 2020 und (abschließend) im Jahr 2021 zur Rückforderung.

Die Problematik dabei ist, dass die Rückzahlungsbeträge aufgrund des im Veranlagungsjahr 2015 bzw. 2016 erzielten Einkommens berechnet werden, die Rückzahlungsbeträge jedoch aus dem laufenden Einkommen 2020/2021 zu bezahlen sind. Dies würde aufgrund der durch die COVID-19-Krise bedingten Einkommensausfälle für die meisten Familien eine nicht vertretbare Härte und finanzielle Belastung darstellen. Das Rückforderungsvolumen, von dem nun Abstand genommen werden soll, beträgt pro Jahr 2 Mio Euro, insgesamt 4 Mio Euro.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Joachim Schnabel, Petra Wimmer, Edith Mühlberghuber, Fiona Fiedler, BEd, Barbara Neßler, Peter Haubner, Gabriele Heinisch-Hosek, Eva Maria Holzleitner, BSc, Yannick Shetty, Maria Großbauer, Cornelia Ecker und Dr. Gudrun Kugler sowie die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher das Wort.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Barbara Neßler gewählt.

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Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Familie und Jugend somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 09 21

                                Barbara Neßler                                                                 Norbert Sieber

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann