372 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über die Regierungsvorlage (354 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds zur Förderung der Beiträge der selbständigen Künstler zur gesetzlichen Sozialversicherung (Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz – K-SVFG) geändert wird
Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:
Erhöhung der Mittel für den Covid-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds zur Abfederung von Corona bedingten Einnahmenausfällen von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturvermittlerinnen und Kulturvermittlern
Kompetenzgrundlage:
Die Kompetenz des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes gründet sich auf Art. 10 Abs. 1 Z 13 B-VG („Stiftungs- und Fondswesen“) und Art. 17 B-VG über Angelegenheiten der Privatwirtschaftsverwaltung.
Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 21. September 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ralph Schallmeiner die Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger, Mag. Dr. Sonja Hammerschmid und Mag. Gerald Loacker sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (354 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2020 09 21
Ralph Schallmeiner Mag. Gerhard Kaniak
Berichterstatter Obmann