375 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 807/A(E) der Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend EU Aktionsplan Menschenrechte und Demokratie 

 

Die Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 09. Juli 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Regierungsprogramm bekennt sich die Bundesregierung zu einem „Europa der Demokratie, der Menschenrechte und des Rechtsstaates“. Zudem wird einmal mehr festgehalten, dass Menschenrechte einen integralen Bestandteil der österreichischen Außenpolitik bilden.

Auf der Grundlage des Strategischen Rahmens für Menschenrechte und Demokratie und der beiden Aktionspläne 2012-2014 und 2015-2019 konnte die Europäische Union beträchtliche Fortschritte seit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages bei der Verbesserung der Auswirkungen und der Kohärenz ihrer Aktionen auf die Menschenrechte und Demokratie machen.

Die Europäische Union hat damit erstmals einen einheitlichen strategischen Rahmen für diesen wichtigen Politikbereich mit weitreichenden Aktionsplänen erhalten. Der Rahmen legt Prinzipien, Ziele und Prioritäten fest, die alle darauf abzielen, die Wirksamkeit und Konsistenz der EU-Politik zu verbessern. Sie bieten eine vereinbarte Grundlage für eine wirklich kollektive Anstrengung, an der sowohl die EU-Mitgliedstaaten als auch die EU-Institutionen beteiligt sind. Der Strategische Rahmen verankert auch die Verpflichtung zu einer echten Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft.

Für die Wirksamkeit ihres Einsatzes für Menschenrechte und Demokratie weltweit konnten in der EU zum Beispiel Leitlinien zu den wichtigsten menschenrechtlichen Themen entwickelt werden. Auf multilateraler Ebene hat die EU eine Reihe von wichtigen Initiativen gesetzt, wie zum Beispiel im Rahmen der Allianz gegen die Todesstrafe. Auch Fortschritte hinsichtlich eines Mainstreaming der Menschenrechte im gesamten außenpolitischen Handeln der EU konnten erzielt werden. Die Wirksamkeit des EU Handelns in den auswärtigen Beziehungen im Bereich der Menschenrechte, der Förderung des Internationalen Humanitären Völkerrechtes und der Internationalen Strafgerichtsbarkeit wurde durch die Ernennung eines EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte weiter gestärkt.

Am 25.3.2020 wurde von der EU ein neuer Aktionsplan Menschenrechte und Demokratie 2020 - 2024 präsentiert, der prioritäre Handlungslinien für das zukünftige EU‐Engagement unter anderem für den Schutz und Stärkung des Einzelnen, den Aufbau resilienter, inklusiver und demokratischer Gesellschaften, die Förderung eines globalen Systems für Menschenrechte und Demokratie sowie die Nutzung der Chancen und Bewältigung der Herausforderungen durch neue Technologien vorsieht. Ziel dieses Aktionsplanes ist es, dass die EU in ihrem auswärtigen Handeln selbstbewusster, wirksamer und geeinter vorgehen kann.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass sich Österreich, wie bereits im Regierungsübereinkommen festgehalten, im Zusammenhang mit der Konferenz zur Zukunft Europas unter anderem auch für die Annahme von Beschlüssen mit qualifizierter Mehrheit in zusätzlichen Bereichen (z.B. Außenpolitik) einsetzen wird, was begrüßt wird.“

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. September 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Harald Troch, Dr. Helmut Brandstätter, Dr. Reinhold Lopatka, Petra Bayr, MA MLS, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic und Michel Reimon, MBA sowie der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Alexander Schallenberg, LL.M.

 

Die Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen brachten einen Abänderungsantrag ein, der wie folgt begründet war:

„Der Antrag ersucht den Bundesminister, auf europäischer Ebene Aktionen zu setzen, die ohnehin bereits vollinhaltlich Teil der österreichischen Politik sind und keiner parlamentarischen Entschließung bedürfen. Der Zusatz macht klare Vorschläge, was die Unterstützer dieses Antrages tatsächlich von der Bundesregierung in der gegenwärtigen Diskussion um Menschenrechte von Österreich erwarten.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen abgelehnt (für den Antrag: S, N, dagegen: V, F, G).

 

Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen wurde mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2020 09 29

                         Dr. Ewa Ernst-Dziedzic                                         Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau