391 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 658/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung der Überziehungszinsen bei Banken auf fünf Prozent 

 

Die Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Juni 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Arbeiterkammer fordert Zinssatz-Senkung bei Kontoüberziehungen

Der günstigste Zinssatz für ein Minus beträgt 5,375 Prozent, der höchste 13,5 Prozent.

Viele Menschen haben aufgrund der Corona-Krise weniger Einkommen, weil sie in Kurzarbeit sind oder ihren Job verloren haben. „Da bleibt oft nur, das Konto zu überziehen“, sagt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. „Ein Minus am Konto kommt teuer.“ Daher verlangt die AK einen verbraucherfreundlichen Corona-Zinssatz für ein Minus am Konto für ein Jahr - maximal fünf Prozent.

Zudem fordert die AK ein Aussetzen von „Strafzinsen“, wenn der Kontorahmen überzogen wird. Banken sollen den Kontorahmen auch nicht überraschend kürzen oder kündigen.

Die Zinsen für Kontoüberziehungen sind sehr hoch. Das zeigen alle AK-Tests der vergangenen Jahre über die Konditionen auf Girokonten - trotz negativer Zinssätze des für viele Finanzverträge maßgeblichen Euribor-Satzes.

„Für die Banken sind die Zinsen der Kontoüberziehung ein gutes Geschäft, für die Bankkundinnen und Kunden ist es ein teures Geschäft“, sagt AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. Die AK verlangt von den Banken, dass sie - gerade in der Corona-Krise - ihren BankkundInnen mit vergünstigten Konditionen zur Seite stehen. Sie sollten jenen Kundinnen und Kunden entgegenkommen, die ihren Lebensunterhalt unter anderem mit Kontoüberziehungen finanzieren müssen.

„Eine Kontoüberziehung kostet im Schnitt 10,5 Prozent und bei einer Überschreitung des Rahmens, die in Coronazeiten noch öfter notwendig sein wird, gibt es noch einen weiteren Zinsaufschlag“, sagt Zgubic. „Die Zinsen für Guthaben am Konto sind hingegen de facto null.“ Der günstigste Zinssatz für ein Minus beträgt 5,375 Prozent, der höchste 13,5 Prozent. Zum Vergleich: Die Zinsen für neu abgeschlossene Konsumkredite sind - laut Statistik der Österreichischen Nationalbank - mit 5,06 Prozent verzinst (Februar 2020).

Die AK fordert: Die Banken sollen ihren KundInnen mit einem Corona-Zinssatz für Kontoüberziehungen entgegenkommen. „Es ist ein fairer Beitrag der Bank, wenn sie die teuren Überziehungszinsen - im Schnitt 10,5 Prozent pro Jahr - halbieren und keinen Überschreitungszins verlangen. Der Corona-Sonderzinssatz soll also fünf Prozent betragen, fix auf ein Jahr sein und damit nicht teurer sein als ein Konsumkredit“, sagt Zgubic.

Der Corona-Zinssatz soll vor allem jenen Bankkunden durch die Krise helfen, die auf die Kontoüberziehung angewiesen sind. Außerdem sollte der Überschreitungszins, etwa vier Prozent, entfallen, wenn der vereinbarte Kontorahmen - meist in der Höhe von zwei bis vier Monats-Nettogehältern - überzogen wird.

„Die Banken, die in den vergangenen Jahren hohe Gewinne verzeichneten, sollen aus der Krise kein Zusatzgeschäft bei Kontoüberziehungen machen“, sagt Zgubic. In der AK-Beratung melden sich immer wieder Konsumenten, die davon berichten, dass der Kontorahmen von der Bank überraschend gekürzt oder zur Gänze gekündigt wurde. „Die Banken sollten für zumindest ein Jahr keine einseitigen, überraschenden Rahmenkürzungen oder -kündigungen vornehmen. Es geht darum, dass Bankkundinnen und -kunden Sicherheit haben, was ihre Finanzen anbelangt.“

In diesem Zusammenhang ist es aber notwendig, dass der Konsumentenschutzminister seine Ressortverantwortlichkeit endlich ernst nimmt, und eine entsprechende gesetzliche Grundlage für die Regulierung und damit Absenkung der Überziehungszinsen schafft. Diese Regulierung sollte eine marktkonforme Absenkung der Überziehungszinsen für die Konsumenten auf fünf Prozent zum Inhalt haben.“

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 26. Juni 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Christian Ries die Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Robert Laimer, Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda, Ing. Martin Litschauer und Mag. Felix Eypeltauer sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Peter Wurm. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Im Zuge der Wiederaufnahme der Verhandlungen am 6. Oktober 2020 beteiligten sich die Abgeordneten Klaus Köchl, Ing. Martin Litschauer, Mag. Peter Weidinger, Ing. Markus Vogl und Mag. Martina Künsberg Sarre sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Peter Wurm an der Debatte .

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Peter Weidinger und Ing. Martin Litschauer einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Verbraucherbildung und Informationsmaßnahmen für KonsumentInnen im Bereich der Finanzdienstleistungen eingebracht, der mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, G, N dagegen: S, F) beschlossen wurde.

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„VerbraucherInnen haben nach den Bestimmungen des Verbraucherzahlungskontogesetzes das Recht, ihr Zahlungskonto jederzeit kostenlos zu wechseln. Der Zahlungsdienstleister hat dafür ein Kontowechselservice anzubieten. Die öffentlich und kostenlos zugängliche Vergleichswebsite[1] auf Grundlage des § 10 VZKG bietet zudem die niederschwellige Möglichkeit, die günstigsten Kontoangebote zu finden.

Im Regierungsprogramm 2020-2024 bekennt sich die Bundesregierung zur Verbesserung der Verbraucherinformation zum Basiskonto und zur verstärkten Eingliederung der Grundlagen des Wirtschaftsverständnisses und Finanzwissens sowie der kritischen Finanzbildung und ihrer Bedeutung für die Gesamtwirtschaft und die Gesellschaft in heimische Lehrpläne. Finanzbildung ist eine zentrale Maßnahme, um eine spätere Überschuldung von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu vermeiden.“

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 658/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Martin Litschauer gewählt.

 

 

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.     diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 658/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.     die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2020 10 06

                         Ing. Martin Litschauer                                                             Peter Wurm

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann



[1] https://www.bankenrechner.at/girokonto