398 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend strafrechtliche Vermögensabschöpfung Reihe BUND 2019/7 (III-23 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich der

Bundesministerien für Inneres sowie Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend strafrechtliche Vermögensabschöpfung

getroffen hat.

 

Der gegenständliche Bericht des Rechnungshofes war mit der Beilagen-Bezeichnung III-250 d.B. (XXVI.GP) bereits Verhandlungsgegenstand der XXVI. Gesetzgebungsperiode, wurde in dieser Gesetzgebungsperiode jedoch nicht erledigt.

 

Gemäß Art. 28 Abs. 4 B-VG in Verbindung mit § 21 Abs. 1a GOG-NR sind Berichte des Rechnungshofes, die im Nationalrat der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode eingebracht und nicht erledigt wurden, Gegenstände der Verhandlung des nächst gewählten Nationalrates und der Vorberatung seiner Ausschüsse.

Dieser Bericht wurde in der 7. Sitzung des Nationalrates der XXVII. Gesetzgebungsperiode am 11. 12. 2019 mit der Beilagen-Bezeichnung III-23 d.B. (XXVII.GP) neuerlich dem Rechnungshofausschuss zugewiesen.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 3. Sitzung am 22. Jänner 2020 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Hermann Gahr die Beratungen vertagt.

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 06.10.2020 behandelt.

 

9. Sitzung am 06. Oktober 2020

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten David Stögmüller, Mag. Ruth Becher, Karl Schmidhofer, Christian Lausch, Mag. Martina Künsberg Sarre, Mag. Karin Greiner sowie die Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M., die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker und der Obmann Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend strafrechtliche Vermögensabschöpfung Reihe BUND 2019/7 (III-23 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2020 10 06

                                 Hermann Gahr                                                Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann