420 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 928/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung von B1-Deutschkenntnissen für „Taxi-Lenker"

Die Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 14. Oktober 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Bei der von der ÖVP/FPÖ-Regierung auf den Weg gebrachten Novelle des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes wurde auch eine Novelle der Betriebsordnung ausverhandelt. Zentraler Punkt war eine qualitative Verbesserung der ‚Taxi-Lenker‘. So stand im Hauptgesichtspunkt des Entwurfes:

Durch eine Novelle des GelverkG werden daher die beiden bisher getrennten Gewerbe zu einem Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw vereinigt. Aus diesem Grund ist es notwendig, die Taxilenker-Ausbildung auf jene Lenker, die bisher im Rahmen des Mietwagen-Gewerbes mit Personenkraftwagen tätig waren, auszuweiten. Die Ausbildung für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw soll um einige Kenntnisbereiche, wie z. B. Deutschkenntnisse, erweitert werden.

Im § 6 war deshalb vorgesehen, dass unter anderem folgender Nachweis zu erbringen ist:

Deutschkenntnisse zumindest auf Sprachniveau B1 durch einen österreichischen oder gleichwertigen Pflichtschulabschluss mit Deutsch als primärer Unterrichtssprache, ein aktuelles Zertifikat des Österreichischen Integrations-fonds (ÖIF) beziehungsweise vom ÖIF anerkannten Bildungseinrichtungen oder durch persönliche Vorsprache vor der Behörde.

In der nun von der schwarz-grünen Bundesregierung ausverhandelten und von Ministerin Gewesseler kundgemachten Verordnung wurde das völlig verwässert: Nun müssen nur mehr Deutschkenntnisse auf A2-Niveau nachgewiesen werden und das auch nur, ,wenn auf Grund der bei der Feststellung der Kenntnisse gewonnenen Eindrücke anzunehmen ist, dass der Bewerber über keine für die Tätigkeit als Lenker (Taxilenker) ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt‘.“

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 22. Oktober 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Christian Hafenecker, MA der Abgeordnete Hermann Weratschnig, MBA MSc.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Lukas Hammer gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 10 22

                                Lukas Hammer                                                           Alois Stöger, diplômé

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann