429 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Antrag 924/A der Abgeordneten MMMag. Gertraud Salzmann, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz), geändert wird

Die Abgeordneten MMMag. Gertraud Salzmann, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 14. Oktober 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Durch die besonderen Bedingungen im Zusammenhang mit der Corona/COVID-19-Pandemie mussten alle Schulveranstaltungen ab dem 11.03.2020 bis zum Schuljahresende 2019/20 wegen Undurchführbarkeit abgesagt oder verschoben werden. Schulveranstaltungen werden zu einem erheblichen Teil langfristig beschlossen, geplant und gebucht. Aufgrund der sich stetig ändernden epidemologischen Lage könnten auch Schulveranstaltungen für das Schuljahr 2020/21 betroffen. Zahlreiche Schulveranstaltungen wurden zudem aus dem Schuljahr 2019/20 in das Schuljahr 2020/21 verschoben.

Der Fonds soll auf Schulveranstaltungen, die vor dem 11. März 2020 bereits beschlossen waren und deren Durchführung für das Schuljahr 2020/21 vorgesehen war oder die aus dem Schuljahr 2019/20 in das Schuljahr 2020/21 verschoben wurden, ausgeweitet werden.

Die Regelung der Fristen für die Einreichung erfolgt nun im Gesetz, der bisherige Stand der Richtlinie (30. September 2020) wird damit ebenfalls im Gesetz abgebildet.

Die Festlegung eines anteiligen Kostenersatzes mit zunehmender Entfernung des geplanten Durchführungszeitpunktes der Schulveranstaltung zum Beginn der COVID-19 Pandemie ergibt sich aus der mit der zeitlichen Distanz zum Beginn der Pandemie einhergehenden Vorhersehbarkeit des Problems, dass Veranstaltungen möglicherweise nicht wie geplant durchgeführt werden können. Die Abstufung soll abhängig vom dem Zeitpunkt des Abschlusses der vertraglichen Vereinbarungen, welche die Kosten für Stornierungen auslösten oder begründeten, erfolgen. Der 11. März 2020 wurde als Stichtag gewählt, weil spätestens ab diesem Tag aufgrund der Untersagung von Schulveranstaltungen jedem neue Verpflichtungen eingehenden bewusst sein musste, dass der Fall eintreten kann, dass die Veranstaltung möglicherweise aufgrund der COVID-19 Pandemie nicht durchführbar sein könnte.

Die Vorgabe eines zeitlichen Rahmens zur Einbringung von Anträgen ist für eine effiziente und kostengünstige Abwicklung erforderlich.“

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 22. Oktober 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann die Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Katharina Kucharowits, Michael Seemayer, MMMag. Gertraud Salzmann, Mag. Gerald Hauser und Mag. Martina Künsberg Sarre sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten MMMag. Gertraud Salzmann, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„ Die Änderung soll sicherstellen, dass der Fall, dass Schulveranstaltungen, für welche bereits während des Schuljahres 201920 vertragliche Verpflichtungen eingegangen wurden, unabhängig vom Datum der Beschlussfassung über deren Abhaltung begünstigt sind. Dies ist erforderlich, weil aufgrund langfristiger Planung von Schulveranstaltungen mit welchen eine Nächtigung verbunden ist, die Situation auftreten kann, dass Buchungen vorgenommen werden müssen bevor eine Beschlussfassung möglich ist, zB wenn Schulveranstaltungen bei ersten Klassen bzw. Jahrgängen stattfinden sollen. Zum Zeitpunkt der Buchung zB der Unterkünfte für eine Wintersportwoche, stehen die konkreten Schülerinnen und Schüler noch gar nicht fest.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten MMMag. Gertraud Salzmann, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 10 22

                           Mag. Sibylle Hamann                                                 Mag. Dr. Rudolf Taschner

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann