445 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Antrag 983/A der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird

Die Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 15. Oktober 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Allgemeiner Teil

Klarstellung durch ausdrückliche Nennung der zuständigen Bundesministerinnen.“

 

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 6. November 2020 in Verhandlung genommen. Außer dem Berichterstatter Abgeordneten Franz Hörl ergriff die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger das Wort.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Gabriel Obernosterer und Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„§ 7 Abs. 2 enthält eine Erhöhung des bisherigen Haftungsrahmens in Höhe von 375 Millionen Euro auf insgesamt 625 Millionen Euro. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise, von der der Tourismus in Österreich besonders stark betroffen ist, gewinnt diese im Regierungsprogramm vorgesehene Maßnahme weiter an Bedeutung. Jene Betriebe, die trotz Krise investieren wollen und können, gilt es zur Konjunkturbelebung nicht nur mit Zuschüssen, sondern auch mit Haftungen zur Ermöglichung der Gesamtfinanzierung von Projekten zu unterstützen. Da es sich im Tourismus um standortgebundene Investitionen handelt, wird mit dieser Maßnahme auch mittelbar das regionale Bau- und Baunebengewerbe belebt.

Fakt ist auch, dass sich die Bilanzbilder der Tourismusbetriebe (90% KMU) durch die COVID-19-Krise weiter verschlechtern werden und damit eine bankseitige Finanzierung ohne Unterstützung der öffentlichen Hand noch schwieriger werden wird als zuvor. Insofern sichert die Maßnahme den Zugang der Tourismus- und Freizeitwirtschaft zu Kreditfinanzierungen.

Der Haftungsrahmen für Einzelbetriebe gemäß KMU-Förderungsgesetz beträgt derzeit 375 Millionen Euro. Mit Stand 30. September 2020 ist der Haftungsrahmen mit rund 336 Millionen Euro ausgeschöpft. Eine Erhöhung des Haftungsrahmens ist daher notwendig, damit die Tourismus- und Freizeitwirtschaft ihren Beitrag zur Erholung der österreichischen Wirtschaft nach der COVID-19-Krise leisten kann.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Gabriel Obernosterer und Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, N, dagegen: S) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 11 06

                                     Franz Hörl                                                               Gabriel Obernosterer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann