459 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 957/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird

Die Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 14. Oktober 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Infolge der andauernden COVID-19-Krise sollen die bestehenden Sonderregelungen für selbständig Erwerbstätige gemäß § 12 Abs. 2a AlVG und für Beschäftigte in Altersteilzeit gemäß § 82 Abs. 5 AlVG verlängert werden.

Für in der gewerblichen Wirtschaft selbständig Erwerbstätige, die ihre Erwerbstätigkeit eingestellt haben, schadet die Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung in den Monaten März bis September 2020 nicht. Diese Regelung soll bis Dezember 2020 verlängert werden.

Wird das Dienstverhältnis aufgrund der COVID-19-Maßnahmen unterbrochen oder ändert sich das Ausmaß der Altersteilzeit (Teilpension) hat dies in der Folge keine nachteiligen Auswirkungen auf den Anspruch auf diese Leistungen. Diese Regelung soll bis Ende März 2021 verlängert werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 11. November 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Markus Koza die Abgeordneten Ing. Markus Vogl,
Mag. Verena Nussbaum, Kira Grünberg, Ralph Schallmeiner, Mag. Gerald Loacker,
Dr. Dagmar Belakowitsch und Bettina Zopf sowie die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 11 11

                             Mag. Markus Koza                                                           August Wöginger

                                   Berichterstatter                                                                  Obmannstellvertreter