Änderung des Ökostromgesetzes 2012 und des KWK-Gesetzes
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Einbringende Stelle: |
BMK |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2020 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2020 |
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Vorblatt
Problemanalyse
Aufgrund der Corona-Pandemie haben zahlreiche Betriebe ihren Geschäftsgang und ihre Produktion eingestellt oder heruntergefahren. Daher kommt es bei der Errichtung und Inbetriebnahme von Ökostromanlagen sowie Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung zu Verzögerungen, die im schlimmsten Fall zum Verlust der Förderung führen könnten.
Ziel(e)
Erhalt der Förderbarkeit für Ökostromanlagen und KWK-Anlagen für den Fall von Verzögerungen aufgrund der Corona-Pandemie
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Inbetriebnahmefristen, die in weniger als einem Jahr enden, werden je nach Erzeugungstechnologie um 6 bis 12 Monate verlängert.
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Energie; Weiterentwicklung von klima- und energierelevanten Förderungen, Impulsprogrammen und Anreizsystemen" für das Wirkungsziel "Reduktion der Treibhausgasemissionen und Realisierung eines nachhaltigen wettbewerbsfähigen Energiesystems durch Steigerung des Einsatzes von Erneuerbaren Energien, Steigerung der Energieeffizienz und durch Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und Stärkung der Rolle der Frau im Umwelt- und Klimaschutz sowie im Bereich Energie" der Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie im Bundesvoranschlag des Jahres 2020 bei.
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger
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