486 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (249 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird (Versicherungsaufsichtsrechtsnovelle 2020)

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Bestimmungen zur betrieblichen Kollektivversicherung („BKV“) im Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016), BGBl. I Nr. 34/2015, an die mit BGBl. I Nr. 81/2018 erfolgten Änderungen des Pensionskassengesetzes (PKG), BGBl. I Nr. 281/1990, angepasst werden. Insbesondere sollen die Informationspflichten an Anwartschafts- und Leistungsberechtigte und die Bestimmungen zur Kündigung im Bereich der BKV an den Pensionskassenbereich angepasst werden.

Mit der Einführung der BKV im Jahr 2005 sollte die 2. Säule der Altersvorsorge gefördert werden. Um arbeits- und steuerrechtlich als BKV zu gelten, muss ein Versicherungsprodukt bestimmte Merkmale aufweisen. Diese Merkmale nähern die BKV einem Pensionskassenvertrag an, ohne dass die BKV ihre Eigenschaft als Produkt der Vertragsversicherung verliert. So sollte ein „Level-Playing-Field“ zwischen Pensionskassen und Versicherungsunternehmen im Bereich der BKV hergestellt werden. Durch die Änderungen des PKG, die mit BGBl. I Nr. 81/2018 erfolgten, ist daher auch eine Anpassung bestimmter Bestimmungen zur BKV erforderlich, um das Schutzniveau der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten und Wettbewerbsbedingungen im Bereich der BKV und im Pensionskassenbereich anzugleichen.

Darüber hinaus sollen redaktionelle Anpassungen erfolgen. Insbesondere sollen gemäß dem Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat (GFMA-G), BGBl. I Nr. 104/2017, erfolgten Änderungen auch im Recht der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit nachvollzogen werden.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 24. November 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Klaus Lindinger, BSc die Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer und Kai Jan Krainer sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (249 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 11 24

                       Ing. Klaus Lindinger, BSc                                                       Karlheinz Kopf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann