487 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (474 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden

Mit diesem Bundesgesetz wird Art. 1 Nummer 19 der Richtlinie (EU) 2018/843 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU, ABl. Nr. L 156 vom 19.06.2018 S. 43 (5. Geldwäscherichtlinie) im Hinblick auf den in Richtlinie (EU) 2015/849 eingefügten Art 32a, Art. 4 bis 6 der Richtlinie (EU) 2019/1153 zur Festlegung von Vorschriften zur Erleichterung der Nutzung von Finanz- und sonstigen Informationen für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung bestimmter Straftaten und zur Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates, ABl. Nr. L 186 vom 11.07.2019 S. 122 und Art. 3 der Richtlinie (EU) 2019/2177 zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II), der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente, und der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, ABl. Nr. L 334 vom 27.12.2019 S. 161 umgesetzt.

Zusätzlich soll die Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verbessert werden, indem den Kredit- und Finanzinstituten die Durchführung des Transaktionsmonitorings auf Basis eines auf künstlicher Intelligenz basierenden Ansatzes ermöglicht wird und die Zusammenarbeit der Institute und der Behörden durch die Einrichtung einer Arbeitsgruppe verbessert werden.

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 24. November 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Angela Baumgartner die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Josef Schellhorn, Mag. Nina Tomaselli, Peter Wurm, Mag. Selma Yildirim und Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, tlw. N, dagegen: tlw. N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (474 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 11 24

                           Angela Baumgartner                                                            Karlheinz Kopf

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann