489 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (465 der Beilagen): Bundesgesetz über die Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds

Mangels Mehrheitsfindung konnten im Rahmen der 15. Quotenreform im Oktober 2019 die Quoten des Internationalen Währungsfonds (IWF) nicht erhöht werden. Um zu verhindern, dass die dem IWF zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nach Ablauf der derzeit bestehenden Neuen Kreditvereinbarungen (engl. New Arrangements to Borrow, NAB) sowie der derzeit bestehenden Bilateralen Kreditvereinbarungen (engl. Bilateral Borrowing Agreements, BBA), welche nach den Quoten die zweite bzw. dritte Verteidigungslinie des IWF darstellen, erheblich sinken, haben sich die an den NAB teilnehmenden Mitgliedstaaten darauf verständigt, die potenziell über NAB bereitgestellten Mittel zu verdoppeln. Der mögliche Beitrag Österreichs zu den NAB, der im Bedarfsfall von Seiten der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) geleistet wird, soll von 1.818,49 Mio. Sonderziehungsrechten (SZR) auf 3.636,98 Mio. SZR steigen; die derzeitige gesetzliche Grundlage erlaubt jedoch nur einen Kreditrahmen von maximal 3,6 Mrd. SZR.

Durch die Anpassung der gesetzlichen Grundlage soll sichergestellt werden, dass der mögliche relative Beitrag Österreichs zu den NAB gleichbleibt. Darüber hinaus leistet Österreich damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Effektivität des globalen Finanzstabilisierungsnetzes, in dessen Zentrum der IWF steht, was vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise besondere Bedeutung gewinnt.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 24. November 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Franz Leonhard Eßl der Abgeordnete Ing. Reinhold Einwallner sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (465 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 11 24

                            Franz Leonhard Eßl                                                            Karlheinz Kopf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann