497 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bildungseinrichtungen der politischen Parteien – Reihe BUND 2019/30 (III-45 und Zu III-45 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich des

Bundeskanzleramtes

betreffend Bildungseinrichtungen der politischen Parteien

getroffen hat.

 

Der gegenständliche Bericht des Rechnungshofes war mit der Beilagen-Bezeichnung III-306 d.B. (XXVI.GP) bereits Verhandlungsgegenstand der XXVI. Gesetzgebungsperiode, wurde in dieser Gesetzgebungsperiode jedoch nicht erledigt.

 

Gemäß Art. 28 Abs. 4 B-VG in Verbindung mit § 21 Abs. 1a GOG-NR sind Berichte des Rechnungshofes, die im Nationalrat der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode eingebracht und nicht erledigt wurden, Gegenstände der Verhandlung des nächst gewählten Nationalrates und der Vorberatung seiner Ausschüsse.

Dieser Bericht wurde in der 7. Sitzung des Nationalrates der XXVII. Gesetzgebungsperiode am 11.12.2019 mit der Beilagen-Bezeichnung III-45 d.B. (XXVII.GP) neuerlich dem Rechnungshofausschuss zugewiesen.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 3. Sitzung am 22. Jänner 2020 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch die Abgeordnete Bedrana Ribo, MA die Beratungen vertagt.

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 24. November 2020 behandelt und eine Austauschseite (Zu III-45 dB) verteilt.

 

10. Sitzung am 24. November 2020

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Karin Greiner, Franz Hörl, Alois Kainz, David Stögmüller, Mag. Felix Eypeltauer, Hans Stefan Hintner, Mag. Agnes Sirkka Prammer, sowie die Bundesministerin für Europäische Union und Verfassung Mag. Karoline Edtstadler, die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker und der Obmann Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Ein im Zuge der Debatte vom Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff eingebrachter selbständiger Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Bildungseinrichtungen der politischen Parteien, fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: N, dagegen: V, S, F, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter David Stögmüller gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Bildungseinrichtungen der politischen Parteien – Reihe BUND 2019/30 (III-45 und Zu III-45 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2020 11 24

                               David Stögmüller                                               Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann