500 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 1025/A(E) der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gutscheine von Fluglinien und Reiseveranstalter aufgrund der Covid-19-Krise

 

Die Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. November 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Viele Unternehmen der Reisebranche, wie Reiseveranstalter oder Fluglinien, bieten für Reisen, die im Zusammenhang mit der Covid-Pandemie abgesagt wurden, Gutscheine für abgesagte Flüge oder Reisen an.

Ein Beispiel: eine Konsumentin hatte einen Flug für 2 Personen Anfang April von Wien nach Porto/Portugal und retour bei LaudaMotion gebucht: Preis € 422,96. Die Fluglinie hat der Kundin nun einen Gutschein in Höhe von rund € 320 ausgestellt, allerdings auf den Namen der Zweitperson und auf ein Jahr befristet. Rund € 70,- wurden als Barzahlung angeboten. In diesem konkreten Fall wird die Kundin eine Reise innerhalb des befristeten Zeitraumes nicht antreten, der Gutschein wird verfallen, von den rund € 420,- für das bezahlte Ticket erhält die Kundin € 70,- retour, den Rest kann die Fluglinie einstreifen.

Viele Reiseunternehmen sind aufgrund der Covid-Krise in finanzielle Probleme geraten, doch dies darf nicht auf den Rücken der Konsumenten und Konsumentinnen abgewälzt werden. Immerhin bekommt beispielsweise die Fluglinie AUA große finanzielle Zuwendungen von den SteuerzahlerInnen. Auch wird die restliche Reisebranche durch die Corona-Hilfspakete finanziell vom Staat unterstützt. Ein Zwang, Gutscheine oder Umbuchungen zu akzeptieren ist abzulehnen. Entscheiden sich KonsumentInnen freiwillig für einen Gutschein, muss sichergestellt sein, dass hier einheitliche Vorgaben gelten: Gültigkeitsdauer, Übertragbarkeit und Barauszahlung nach Ablauf der Gültigkeit müssen in jedem Fall definiert sein.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 24. November 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ing. Markus Vogl die Abgeordneten Petra Wimmer, Hermann Weratschnig, MBA MSc und Fiona Fiedler, BEd.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Hermann Weratschnig, MBA MSc gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 11 24

              Hermann Weratschnig, MBA MSc                                                  Peter Wurm

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann