502 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Fortschrittsbericht 2020 nach § 6 Klimaschutzgesetz, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-206 der Beilagen)

Mit dem vorliegenden Bericht nach § 6 Klimaschutzgesetz (KSG) wird der aktuelle Stand der Einhaltung der Treibhausgas-Emissionsziele nach Sektoren dargestellt und dokumentiert. Dabei wird neben der Beschreibung von Emissionstrends, Hauptverursachern und emissionsbestimmenden Faktoren auch ein Ausblick der Entwicklung bis 2050 gegeben.

Das Jahr 2018 ist das aktuellste Jahr, für welches qualitätsgeprüfte Inventurdaten vorliegen. Es ist das sechste Abrechnungsjahr nach der EU-Entscheidung über die Aufteilung von Anstrengungen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen („Effort-Sharing-Entscheidung“ 2009/406/EG (ESD)). Davon betroffen sind nur jene Emissionen, die außerhalb des Anwendungsbereichs des EU-Emissionshandelssystems (EH) anfallen. 2018 wurden 50,5 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent emittiert und zum zweiten Mal in Folge die für Österreich zulässige Emissionshöchstmenge deutlich überschritten.

Von 2005 bis 2014 war ein rückläufiger Trend der Treibhausgas-Emissionen (inkl. EH) zu beobachten. Diese Abnahme zeigte, dass die getroffenen Klimaschutzmaßnahmen wirksam waren. Der tendenzielle Anstieg der Emissionen ab 2014 ist unter anderem auf niedrige Preise für fossile Energie, eine gute konjunkturelle Entwicklung und auf die fehlende Umsetzung neuer, wirksamer Klimaschutzmaßnahmen zurückzuführen. In den letzten Jahren konnte das hohe Wirtschaftswachstum nicht vom Einsatz fossiler Energieträger entkoppelt werden.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 25. November 2020 in Verhandlung genommen.

 

Aufgrund eines am 25. November 2020 eingebrachten Verlangens des Klubs von NEOS wird der vorliegende Bericht gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates nicht enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter und Ausschussobmann Abgeordneten Lukas Hammer die Abgeordneten Michael Bernhard, Julia Elisabeth Herr, Johannes Schmuckenschlager, Peter Schmiedlechner, Dr. Astrid Rössler, Franz Hörl sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Fortschrittsbericht 2020 nach § 6 Klimaschutzgesetz, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-206 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2020 11 25

                                Lukas Hammer                                                                Lukas Hammer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann