503 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über die Regierungsvorlage (406 der Beilagen): Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe

Die Bekämpfung der weiträumigen grenzüberschreitenden Luftverunreinigung kann nicht auf innerstaatliche Maßnahmen beschränkt werden, vielmehr ist ein international koordiniertes Vorgehen erforderlich.

Österreich hat die nationalen Emissionen von persistenten organischen Schadstoffen bereits deutlich reduziert. Eine weitere Reduzierung erfordert nicht nur nationale, sondern auch internationale Bemühungen.

Das Protokoll dient der Begrenzung, Verringerung oder Verhinderung der Ableitung, Emission und unbeabsichtigten Freisetzung persistenter organischer Schadstoffe (POP).

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat.

Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich nicht in vollem Umfang zugänglich, sodass der unionsrechtliche Teil der Änderungen dieses Staatsvertrages im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG ist erforderlich, da Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Staatsvertrag ist in englischer, französischer und russischer Sprache authentisch.

Dem Nationalrat werden gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG die authentische englische und französische Sprachfassung sowie die Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 25. November 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Astrid Rössler die Abgeordneten Yannick Shetty, Cornelia Ecker sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Der Umweltausschuss vertritt weiters mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) die Auffassung, dass der gegenständliche Staatsvertrag der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich nicht in vollem Umfang zugänglich ist und daher der unionsrechtliche Teil der Änderungen dieses Staatsvertrages im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

 


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1.     Der Abschluss des Staatsvertrages: Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe (406 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

 

2.     Der unionsrechte Teil der Änderungen dieses Staatsvertrages ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

 

Wien, 2020 11 25

                              Dr. Astrid Rössler                                                              Lukas Hammer

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann