504 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über die Regierungsvorlage (467 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996, das Bundeskriminalamt-Gesetz, das Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009 und das Biozidproduktegesetz geändert werden

Ziele dieser Regierungsvorlage sind:

-       Schutz des Menschen und der Umwelt durch die Schaffung der flankierenden Regelungen für Unionsrechtsakte

-       Wirksamere Bekämpfung des illegalen Handels und anderer Verstöße gegen die Regulierung fluorierter Treibhausgase, um Beiträge zum österreichischen und unionsweiten Reduktionsplan zu leisten

Auf Grund der Erlassung der Verordnung (EU) 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013, ABl. Nr. L 186 vom 11.07.2019 S. 1, ist die Schaffung der diesbezüglichen flankierenden Regelungen im Bundesgesetz über den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Chemikalien, BGBl. I Nr. 53/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2019 (Chemikaliengesetz 1996 – ChemG 1996) erforderlich. Das Bundeskriminalamt-Gesetz (BKA-G), BGBl. I Nr. 22/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 118/2016, soll in diesem Zusammenhang ebenfalls an das Unionsrecht angepasst werden.

Auf Grund der Anforderungen des Art. 45 in Verbindung mit Anhang VIII der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, ABl. Nr. L 353 vom 31.12.2008 S. 1 (im Folgenden: CLP-V) ist eine Überarbeitung der relevanten Bestimmungen erforderlich, um sie zu harmonisieren und die Vergiftungsinformationszentrale der Gesundheit Österreich GmbH und die Umweltbundesamt GmbH als jene Stellen zu benennen, die die harmonisierten Informationen für die gesundheitliche Notversorgung entgegennehmen.

Die Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe, ABl. Nr. L 169 vom 25.06.2019 S. 45 (im Folgenden: POP-V), gilt seit dem Inkrafttreten am 15. Juli 2019 und löst die Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe (ABl. Nr. L 158 vom 30.4.2004, S. 7) ab. Dementsprechend sind die diesbezüglichen Zitate umzustellen.

Im Rahmen der Ziele der Kreislaufwirtschaft ist es ein wesentliches Anliegen, den Gehalt an gefährlichen Stoffen in Erzeugnissen möglichst zu minimieren, um Recycling zu erleichtern und eine Verringerung der Abfallmengen zu erreichen. In diesem Zusammenhang sollen Informationen, die gemäß Art. 33 Abs. 1 REACH-V von Lieferanten an Abnehmer weiterzugeben sind, gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. i in Verbindung mit Abs. 2 der Richtlinie 208/98/EG über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien, ABl. Nr. L 312 vom 22.11.2008 S. 3, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2018/851, ABl. Nr. L 150 vom 14.6.2018 S. 109 (im Folgenden: Abfallrahmenrichtlinie), ab dem 5. Jänner 2021 von den Unternehmen der ECHA zur Verfügung gestellt werden. Ein Ziel dieser Novelle ist die Umsetzung dieser Verpflichtung im ChemG 1996.

Die Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011, ABl. Nr. L 169 vom 25.6.2019 S. 1, ist im Juli 2019 in Kraft getreten. Die für diese Gesetzesnovelle relevanten Artikel dieser Verordnung gelten ab 16. Juli 2021. Entsprechend den Anforderungen dieser Verordnung sollen im ChemG 1996, dem Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009 und dem Biozidproduktegesetz die für die Marktüberwachung zuständigen Behörden benannt werden.

Auf Grund von Erfahrungen der letzten Jahre und auf Grund von Untersuchungen der Europäischen Kommission und verschiedener NGOs besteht der begründete Verdacht, dass signifikante Mengen an F-Gasen illegal gehandelt (vor allem importiert) werden. Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, soll es dem Vollzug durch eine Anpassung des Fluorierte Treibhausgase-Gesetzes 2009 ermöglicht bzw. erleichtert werden, illegalen Handel mit bestimmten unionsrechtlich verbotenen Produkten wirksam zu bekämpfen.

 

Der Umweltausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 25. November 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Rebecca Kirchbaumer der Abgeordnete Robert Laimer.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (467 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 11 25

                          Rebecca Kirchbaumer                                                          Lukas Hammer

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann