518 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 1103/A der Abgeordneten Lukas Brandweiner, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird
Die Abgeordneten Lukas Brandweiner, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 20. November 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Aufgrund der offenkundigen Entwicklung der COVID-19-Pandemie ist die bisherige Befristung bestimmter Maßnahmen im Zivildienstgesetz 1986 bis 31. Dezember 2020 nicht ausreichend, um der sich zuspitzenden Lage gerecht zu werden.
Die Verlängerung der mit den Novellen BGBl. I Nr. 16/2020 und Nr. 23/2020 beschlossenen vorübergehenden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem außerordentlichen Zivildienst bis 31. August 2021 erscheint daher dringend geboten.
Es handelt sich dabei um die Verlängerung von Sonderverfahrensvorschriften einerseits. Mit diesen wurden vor allem verfahrensbeschleunigende Maßnahmen festgelegt.
Andererseits wurde die Möglichkeit geschaffen, sich eines externen Rechtsträgers zu bedienen, der bei der administrativen Abwicklung unterstützend tätig wird.
Hinsichtlich des Verweises auf § 4 Abs. 1 wird ein Redaktionsversehen bereinigt. Mit der Novelle BGBl. I Nr. 16/2020 wurde dem § 4 Abs. 1 lediglich ein neuer letzter Satz angefügt. Die restlichen Bestimmungen betreffend die Anerkennung von Zivildiensteinrichtungen sollen von den im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie eingefügten Bestimmungen unberührt bleiben.“
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 26. November 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Lukas Brandweiner die Abgeordneten Michael Seemayer, Yannick Shetty, David Stögmüller, Dr. Dagmar Belakowitsch sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger.
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit
(dafür: V, G,
dagegen: S, F, N) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2020 11 26
Lukas Brandweiner Josef Muchitsch
Berichterstatter Obmann