523 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 1098/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schadensabgeltung nach dem Epidemiegesetz zur Bewältigung der COVID-19-Krise
Die Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. November 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Es braucht daher einen rot-weiß-roten Schutzschirm für die heimische Wirtschaft, der auch wirklich hält, sofort wirkt und auf den sich alle verlassen können – unabhängig davon, ob es sich um Arbeitnehmer oder um Unternehmer handelt.
Der neuerliche zweite Lockdown mit Ausganssperren, Schulschließungen, großflächigen Betretungsverboten für Betriebe des Handels, der Gastronomie und Beherbergungsbetriebe sowie einer massiven Auswirkung dieser Maßnahmen auf die Wertschöpfungskette in den Zulieferbetrieben, der Industrie und Gewerbe ab dem 17. November 2020 verlangt daher nach einer grundlegenden Neuausrichtung des staatlichen Schadenersatzes für solch massive Eingriffe in die österreichische Wirtschaft.
Wir fordern daher, wie bereits seit der Debatte und der Beschlussfassung der ersten COVID-19 Pakete im März 2019 mit Nachdruck die unmittelbare Umsetzung von wirksamen Unterstützungsmaßnahmen für die heimischen Unternehmen aber auch die betroffenen Privatpersonen.
Wir haben schon bei der Beschlussfassung des COVID-19 Gesetzes im Zuge der NR-Sitzung am 15.03.2020 die Mängel dieser Gesetzesvorlage aufgezeigt und entsprechende Abänderungsanträge gestellt. Es bestätigt sich mittlerweile auch, wie von uns befürchtet und aufgezeigt, dass die Aufhebung der Anwendbarkeit des Epidemiegesetzes 1950 ein schwerwiegender Fehler dieser Bundesregierung war, der umgehend repariert werden muss.
Das COVID-19 Gesetz und seine Begleitgesetze müssen so angepasst werden, dass jenen Unternehmen, die keinen Entschädigungsanspruch durch das Epidemiegesetz 1950 hätten, unbürokratisch, schnell und praktikabel eine notwendige Unterstützung zukommt.“
Der Begründung war noch zu entnehmen: Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der dargelegten Fakten und damit im Sinne der notwendigen Unterstützung der massiv belasteten heimischen Unternehmen und Privatpersonen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher den gegenständlichen Entschließungsantrag.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 26. November 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Peter Wurm die Abgeordneten Dietmar Keck, Ralph Schallmeiner, Dr. Dagmar Belakowitsch, Rebecca Kirchbaumer, Michael Schnedlitz, Mag. Gerald Loacker, Alois Stöger, diplômé, MMMag. Gertraud Salzmann sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag
keine Stimmenmehrheit
(für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ralph Schallmeiner gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2020 11 26
Ralph Schallmeiner Josef Muchitsch
Berichterstatter Obmann