524 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (466 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Ausbildungspflichtgesetz geändert wird

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Im Ausbildungspflichtgesetz sollen Anpassungen erfolgen, die den bürokratischen Aufwand vermindern. Insbesondere sollen die Schulen durch die Verringerung der Berichtstermine von vier auf drei entlastet werden.

Kompetenzgrundlage:

Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 11 B­VG (Ausbildungspflicht für Jugendliche).

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 26. November 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Bettina Zopf die Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (466 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 11 26

                                   Bettina Zopf                                                                   Josef Muchitsch

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann