526 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1082/A(E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anspruch auf Sonderbetreuungszeit für Angehörige von Schwerkranken

Die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. November 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Umsetzung der SPÖ-Forderung auf einen Rechtsanspruch für ArbeitnehmerInnen auf Sonderbetreuungszeit zur Kinderbetreuung oder Betreuung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen ist eine wichtige Maßnahme. Sie bedeutet Rechtssicherheit für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen.

Es geht aber nicht nur um Kinderbetreuung oder Betreuung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen. Auch der gemeinsame Haushalt mit einem schwererkrankten Angehörigen (z.B. Krebserkrankte) stellt eine Herausforderung in diesem Pandemiefall dar. Deshalb sollen auch ArbeitnehmerInnen, die mit einem schwererkrankten Angehörigen im gemeinsamen Haushalt leben, diese Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen können, denn es kann nicht sein, dass sich Menschen zwischen der Gesundheit ihrer Angehörigen und dem eigenen Arbeitsplatz entscheiden müssen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 26. November 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek die Abgeordneten Mag. Sibylle Hamann, Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Mag. Gerald Loacker, MMMag. Gertraud Salzmann, Mag. Christian Drobits, Dr. Dagmar Belakowitsch, Ralph Schallmeiner  sowie die Bundesministerin für Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Stimmenmehrheit
(für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ralph Schallmeiner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 11 26

                             Ralph Schallmeiner                                                            Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann