532 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 1117/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherheit von Journalisten, insbesondere Journalistinnen

Die Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. November 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Meinungsäußerungsfreiheit, inklusive Medien- und Informationsfreiheit, ist ein Menschenrecht, das für Demokratie wesentlich ist und eine Voraussetzung dafür, dass Menschen ihre Rechte auch wirksam ausüben können.

In der Gewährleistung der Meinungsäußerungsfreiheit und einer offenen demokratischen Gesellschaft spielen Medien eine wichtige Rolle. Für Journalistinnen und Journalisten hat sich laut ‚Reporter ohne Grenzen‘ die Lage der Pressefreiheit vor allem in Asien insgesamt verschlechtert, in den übrigen Weltregionen dagegen auf sehr unterschiedlichem Niveau leicht und in Afrika sogar deutlich (um 3,1 Prozent) verbessert. Am schlechtesten sei die Lage im Nahen Osten und in Nordafrika, gefolgt von Osteuropa und Zentralasien. Besonders bedrohlich ist die Lage in vielen Ländern für sogenannte ‚citizen journalists‘, die vor allem die Verfügbarkeit von neuen elektronischen Medien dazu nützen, um ein breites Publikum zu informieren.

Dem Bericht der UNESCO-Generaldirektion zur Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten und zur Frage der Straflosigkeit zufolge verzeichnete die UNESCO im Zeitraum 2018-2019 weltweit insgesamt 156 Tötungen von Reporterinnen und Reportern. 57 starben im Jahr 2019. Laut dem in Wien ansässigen Internationalen Presseinstitut (IPI) sind im laufenden Jahr bereits mindestens 45 JournalistInnen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit ums Leben gekommen. Die Dunkelziffer bei den Opfern dürfte aber höher liegen.

Trotz Rückgang in der Gesamtzahl von Morden an Journalisten in den letzten Jahren bleibt es ein beunruhigender Trend, dass die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten, die über Korruption, Menschenrechtsverletzungen, Umweltverbrechen, Menschenhandel oder politisches Fehlverhalten berichten, weiterhin stark gefährdet ist. Die Aufklärungsquote bleibt erschreckend niedrig – über 90% aller bekannt gewordenen Fälle bleiben unaufgeklärt.

Unabhängiger und kritischer Journalismus frei von Repressionen und Zensur ist ein Grundpfeiler jeder Demokratie und eine tragende Säule des universalen, unveräußerlichen Rechts auf freie Meinungsäußerung, das unter anderem in Artikel 10 EMRK, Artikel 11 der Grundrechtecharta der EU und Artikel 19 des Internationalen Paktes für Bürgerliche und Politische Rechte sowie der Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte verankert ist.

Der besonderen Situation von Journalistinnen widmet sich der jüngste Bericht der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zu Gewalt gegen Frauen.[1] Darin wird die Verschärfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Journalistinnen durch digitale Technologien, die spezifischen Arten von Bedrohungen und sexueller Gewalt, denen weibliche Medienschaffende ausgesetzt sind, intersektionelle Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz dokumentiert.

In den letzten zehn Jahren hat Österreich sich besonders für die Förderung der Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten weltweit eingesetzt, indem die spezifischen Angriffe auf Journalistinnen aufgegriffen und hervorgehoben wurden. Dem aktuellen Regierungsprogramm folgend, findet die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten als Schwerpunktthema im Bereich Menschenrechte auch unter dem derzeitigen Vorsitz Österreichs im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen besondere Beachtung. So wurde eine entsprechende Resolution eingebracht und gemeinsam mit UK und Canada im Rahmen der Media Freedom Coalition am 20. Oktober 2020 ein Webinar zur Sicherheit und Unabhängigkeit von Journalistinnen und Journalisten abgehalten. Bei der am 16. November 2020 stattgefundenen Konferenz der Media Freedom Coalition war Österreich durch Bundesminister Alexander Schallenberg hochrangig vertreten und betonte auch in diesem Rahmen die Unabdingbarkeit des Schutzes von Journalistinnen und Journalisten. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auch weiterhin seine führende Rolle in diesem Bereich wahrnimmt.

Die COVID-19 Krise hat gezeigt, wie wichtig unabhängiger Journalismus bei der Bekämpfung von Desinformation ist. Die problematische Situation von Journalistinnen und Journalisten wurde durch den Ausbruch der COVID-19 Pandemie noch verschärft. Maßnahmen zu deren Eindämmung führen dazu, dass Journalistinnen und Journalisten vermehrt von zu Hause und online arbeiten. Die pandemiebedingte wirtschaftliche Krise vieler Medien wird sich voraussichtlich in erster Linie negativ auf Journalisten, die zu Randthemen arbeiten bzw. Freelancer sind, auswirken. In beiden Gruppen finden sich zu einem hohen Maß Frauen.

Die sich weltweit zuspitzende Situation für Journalistinnen und Journalisten erfordert weiterhin ein entschlossenes Auftreten Österreichs im Kampf für Meinungsfreiheit unter Einbeziehung aller Stakeholder.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 26. November 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler die Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Ing. Johann Weber, Mag. Meri Disoski, Sabine Schatz und Mag. Dr. Martin Graf.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2020 11 26

                             Dr. Gudrun Kugler                                                   Dr. Nikolaus Scherak, MA

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann



[1] UN Dok. A/HRC/44/52 (vom 6.Mai 2020), https://undocs.org/en/A/HRC/44/52.