536 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Sportausschusses
über den Antrag 1037/A(E) der Abgeordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer, Christoph Zarits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung des rechtlichen Rahmens für den E-Sport
Die Abgeordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer, Christoph Zarits, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. November 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Der E-Sport hat unbestritten ein enormes gesellschaftliches Potenzial. Der Zulauf – vor allem junger Menschen – ist enorm, die Veranstaltungen füllen große Hallen und werden per Stream millionenfach verfolgt. Die Barrieren zur Ausübung sind vergleichbar gering, was sich an den durchmischten Zielgruppen problemlos ablesen lässt. In mehr als 60 Ländern ist der E-Sport eine offiziell anerkannte Sportart. In Asien ist der E-Sport schon länger als Sport anerkannt. Auch in Europa ist dies in Schweden, den Niederlanden, Bulgarien, Großbritannien, Frankreich und Dänemark bereits der Fall. Eine Diskussion darüber wird auch in Österreich zu führen sein.
Im aktuellen Regierungsprogramm ist zum Thema E-Sport ‚die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, um den rechtlichen Rahmen hinsichtlich Gemeinnützigkeit und Sport zu klären‘, vorgesehen. Darüber hinaus soll es einen intensiven Austausch mit wesentlichen Interessengruppen des E-Sports (z.B. ESVÖ, Softwareindustrie, Eventveranstalter, Broadcaster) geben, um die Anliegen aus der Szene, die rechtlichen und (sport)politischen Rahmenbedingungen sowie die gesellschaftlichen Notwendigkeiten zu prüfen oder in Einklang zu bringen. Welche Themen das sein könnten, hat beispielsweise der österreichische E-Sport Verband (ESVÖ) wie folgt formuliert:
- Die Akzeptanz und offizielle Anerkennung von E-Sport als Sportart in Österreich
- Zusätzliche Schaffung von Regelungen in Bezug auf Lootboxen in Spielen (Verbot von echten Lootboxen & Schutz von Minderjährigen)
- Gemeinsame Schaffung von Rahmenbedingungen und Auflagen für die Abgrenzung von eGaming und E-Sport
Darüber hinaus werden zahlreiche weitere Themen zu beleuchten sein wie beispielsweise Jugendschutz, Arbeitsrecht im E-Sport, Sportstätten, steuerliche Themen, Veranstaltungsrecht, grenzüberschreitende Angelegenheiten, TV-Übertragungen, Instanzenschaffung für Verantwortlichkeit, Wetten und Glücksspiel oder Maßnahmen in Bezug auf die Professionalisierung von E-Sport in Bezug auf Manipulation und Anti-Doping Regelungen.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der e-Sport als Sport dieselben Regeln einzuhalten haben wird wie jeder andere Veranstalter im Sport, etwa in Bezug auf Anti-Doping Regelungen etc.. Auch der Umgang mit sogenannten Ego-Shooter Disziplinen und dem Thema Nachhaltigkeit wird im Sinne der Vorbild-Funktion des Sports diskutiert werden müssen.“
Der Sportausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 26. November 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Süleyman Zorba die Abgeordneten Petra Steger, Julia Elisabeth Herr und Yannick Shetty sowie der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Werner Kogler.
Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche
Entschließungsantrag der Abgeordneten
Mag. Agnes Sirkka Prammer, Christoph Zarits, Kolleginnen und
Kollegen einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Sportausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2020 11 26
Süleyman Zorba Mag. Agnes Sirkka Prammer
Berichterstatter Obfrau