541 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über den Antrag 1020/A(E) der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reparatur des Umsatzersatzes im Lockdown 

Die Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. November 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Kultur- und Veranstaltungsbranche ist von der COVID-19-Krise massiv betroffen. Durch den von der Bundesregierung verkündeten zweiten Lockdown im November hat sich die Situation nochmals verschlechtert. Kulturschaffende, EPUs, Kreativunternehmen und Kulturbetriebe sind durch die Pandemie in ihrer Existenz bedroht.

Anlässlich des zweiten Lockdowns hat der Finanzminister ein neues Instrument der Krisenbewältigung angekündigt. Jenen Betrieben, die auf staatliche Anordnung geschlossen wurden, sollen die Umsätze zu 80 Prozent ersetzt werden. Die Abwicklung des Umsatzersatzes erfolgt über die Finanzämter. Für die Ausdehnung des Lockdowns ist nun eine Erweiterung der Branchen vorgesehen.

Wie jedoch schon bei vorigen Hilfsmaßnahmen steckt auch diesmal der Teufel im Detail, wurde schlampig gearbeitet und auch die besondere Situation der Kultur- und Veranstaltungsbranche nicht bedacht. Folgende Probleme stellen sich.

Freie KünstlerInnen nicht berechtigt für Umsatzersatz

Freie KünstlerInnen bekommen keinen Umsatzersatz, da sie nicht direkt von der „Lockdown Verordnung“ des Gesundheitsministeriums betroffen sind. Wenn nun beispielsweise ein Theater aufgrund der Regelungen der Bundesregierung, wie jetzt im November, seine Türen schließen muss, so erhält es – sofern es alle anderen Kriterien erfüllt – den Umsatzersatz. Die selbständige Schauspielerin oder Tänzerin, deren Vorstellung in dem Theater abgesagt wurde, erhält ihn jedoch nichts. Was direkt zum nächsten Problem führt.

Umsatzersatz ist nicht an die Auszahlung der Gagen gebunden

Während beim Umsatzersatz keine MitarbeiterInnen gekündigt werden dürfen, müssen Gagen nicht ausbezahlt werden. Jene oben genannte Schauspielerin oder Tänzerin, deren Vorstellung abgesagt wurde, bekommt daher unter Umständen keine Gage bezahlt, obwohl sie Vorarbeit geleistet, sich auf die Vorstellung vorbereitet hat und eventuell auch Investitionen tätigen musste. Ob sie ihre Gage ganz oder teilweise ausbezahlt bekommt oder wegen höherer Gewalt auf den Kosten sitzen bleibt, hängt allein von ihrem Vertrag und vom Entgegenkommen des Theaters ab. Hier muss jedenfalls sichergestellt werden, dass der Umsatzersatz so aufgesetzt ist, dass bei Absage einer geplanten Veranstaltung nicht nur der Veranstalter selbst, sondern auch die VertragspartnerInnen (KünstlerInnen, TechnikerInnen etc.) entschädigt werden. Die vereinbarten Gagen sind in jedem Fall auszubezahlen.

Zulieferer sind von der Regelung nicht umfasst

Und noch ein drittes Problem stellt sich. Zulieferer sind von der Regelung ebenfalls nicht umfasst. Ein Licht- oder Tontechniker hat beispielsweise keinen Anspruch auf Umsatzersatz, auch wenn er seinem Beruf nicht nachgehen kann, da im Lockdown keine Veranstaltungen stattfinden. Dadurch entsteht eine Zweiklassengesellschaft zwischen behördlich gesperrten Betrieben und indirekt betroffenen Branchen. Und dieser Umstand tritt in der Kultur- und Veranstaltungsbranche besonders krass zu Tage. Während zB ein Bäcker, der vorrangig die Hotels in der Region beliefert, oder ein Bierbrauer, der unter der Sperre der Restaurants und Bars leidet, durch innovative Ideen zumindest theoretisch die Möglichkeit hat, neue Einkommensquellen zu erschließen, ist das im Kulturbereich nicht der Fall. Wenn alle Theater und Museen geschlossen sind, keine Veranstaltungen stattfinden und auch der Freizeitbereich lahmgelegt ist, gibt es keinerlei Ausweichmöglichkeiten. Daher müssen auch Zulieferer unter diesen Bedingungen vom Umsatzersatz erfasst sein.

Gemeinnützige sollten keine Unterstützung bekommen – nur durch Aufschrei der Betroffenen und der SPÖ gelungen

Von Seiten der Bundesregierung und auch des Kulturressorts wurde angekündigt, dass die Unternehmensform egal und auch gemeinnützige Kulturbetriebe vom Umsatzersatz erfasst sind. Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer betonte, dass der Umsatz-Ersatz für Kulturbetriebe gelte, "unabhängig von deren Größe und Rechtsform", also auch, wie in der Kultur häufig anzutreffen, für Vereine, (TT 7.11.2020) und dass damit „die letzten Lücken im engmaschigen Sicherheitsnetz der Bundesregierung“ geschlossen würden (SN, 7.11.202). Dieses stellte sich in dieser Form jedoch vorerst als unrichtig heraus, es traten neuerlich Lücken zu Tage. Die Richtlinien wurden vom Finanzministerium so aufgesetzt, dass Gemeinnützige nicht alle Bedingungen erfüllten. Erst nach einem Aufschrei der Betroffenen und der SPÖ kam es hier zu einer Veränderung und Klarstellung auf der Homepage des Finanzministeriums, sodass Gemeinnützige jetzt umfasst sind.

Es zeigt sich daher, dass – obwohl die Corona-Pandemie nun seit März ihr Unwesen treibt – die Bundesregierung immer noch nicht in der Lage ist, die Hilfen so aufzusetzen, dass alle von der Krise Betroffenen Unterstützung erhalten.“

 

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. November 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem der Berichterstatter Abgeordneten Mag. Thomas Drozda die Abgeordneten Hans Stefan Hintner, Josef Schellhorn, Ing. Mag. Volker Reifenberger und Hermann Weratschnig, MBA MSc.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 11 27

                           Mag. Sibylle Hamann                                                      Mag. Eva Blimlinger

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau