543 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über den Antrag 920/A(E) der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend Errichtung eines One-Stop-Shops im Kulturministerium zur Unterstützung der Kulturbranche 

Die Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 14. Oktober 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Bilanz des Corona-Hilfen-Managements der Bundesregierung im Kulturbereich ist mehr als durchwachsen. Oft wurde lediglich auf Druck und in vielen Fällen zu spät reagiert. Kulturschaffende wurden zu unterschiedlichsten Institutionen – von Wirtschaftskammer, AWS bis zur Österreichischen Hotel- und Touristik Bank – im Kreis geschickt und mussten auf die Straße gehen, Petitionen lancieren und Wut-Videos verfassen, um sich Gehör zu verschaffen.

Die Bundesregierung hat sich bei den Corona-Hilfen gegen eine unkomplizierte Kompensation der Einnahmenausfälle durch das Finanzamt entschieden und für den Kultursektor eine große Anzahl von Fonds geschaffen. Jeder mit seinen eigenen Formularen. Jeder mit seinen eigenen Richtlinien. Jeder mit seinen eigenen Berechnungen. Und jeder mit seinen eigenen Problemen. Oft musste mehrmals nachgebessert werden, um die Fonds überhaupt für die, die eigentlich davon profitieren sollten, nutzbar zu machen. Trotzdem waren Kulturschaffende oftmals durch die Richtlinien und Anspruchsvoraussetzungen von Leistungen der Fonds ausgeschlossen. Auch das Know-how über die Kulturbranche und kulturspezifische Arbeitsbedingungen lässt zu wünschen übrig. Statt dem Kultursektor rasch und unkompliziert zu helfen, hat die Bundesregierung Bürokratiemonster geschaffen, die oft fern der Realität der Kulturschaffenden ist.

Der Kulturminister ist daher angewiesen, endlich einen ‚One-Stop-Shop‘ direkt im Kulturministerium einzurichten. Er muss selbst Verantwortung übernehmen und darf diese nicht einfach an fachfremde Personen auslagern. Kreative und Kulturinstitutionen brauchen kompetente AnsprechpartnerInnen und eigens auf sie zugeschnittene Hilfsmaßnahmen. Es muss sichergestellt sein, dass Kulturschaffende und Kulturbetriebe – und hier vor allem auch kleinere Kulturinitiativen – von den Hilfsmaßnahmen auch tatsächlich profitieren können. Ein besonderes Augenmerk braucht es auf die pandemiebedingte Existenzbedrohung für viele soloselbstständige Kreativschaffende. Hier bedarf es neben den bereits geschaffenen Hilfen verstärkter Anstrengungen zur nachhaltigen Absicherung. Solange sich kein grundsätzlicher Wandel in der oftmals prekären Einkommenssituation abzeichnet, müssen Betroffene mit monatlichen pauschalen Überbrückungshilfen unterstützt werden. Die Soloselbstständigen leisten mit ihrer kreativen Arbeit einen unverzichtbaren Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und unsere Demokratien, deren Arbeit auch im Sinne der Kunstfreiheit ermöglicht und geschützt werden muss. Auch um einen massiven Schwund im Amateurbereich zu verhindern, braucht es Unterstützungen beispielsweise beim Ausfall von Konzerten und Aufführungen oder für die Erhaltung der Infrastruktur.

Ein wirksamer Rettungsschirm für Kunst und Kultur inklusive einer umfassenden Kompensation der Einnahmenausfälle durch Corona-Maßnahmen, Hilfe für selbständige Kulturschaffende und auch den Amateurbereich ist daher dringend gefragt. Sonst wird am Ende jeder eine Kulturinstitution kennen, die die Corona-Krise nicht überlebt hat.“

 

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. November 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Thomas Drozda die Abgeordneten Hans Stefan Hintner, Josef Schellhorn, Ing. Mag. Volker Reifenberger und Hermann Weratschnig, MBA MSc.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Hermann Weratschnig, MBA MSc gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 11 27

              Hermann Weratschnig, MBA MSc                                         Mag. Eva Blimlinger

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau