545 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über die Regierungsvorlage (377 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert werden

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Im land- und forstwirtschaftlichen Landesschulbereich gibt es bis dato im „Altrecht“ die Leitungsfunktionen Abteilungsvorstehung sowie verwaltungsmäßige Unterstützung und Vertretung der Schulleitung nicht. Mit der Dienstrechts-Novelle 2013-Pädagogischer Dienst, BGBl. I Nr 211/2013, wurden diese Leitungsfunktionen aber nun auch für land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonen im pd-Schema eingeführt. Der Rechnungshof hatte bereits in seinem Bericht, Reihe Bund 2011/9, empfohlen, das damalige Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (nunmehr Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus) sollte sich für eine Novellierung des LLDG 1985 und des Gehaltsgesetzes 1956 einsetzen, um auch für die
land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen kostengünstige Leitungsstrukturen zu verankern (TZ 19). Es ist daher nur folgerichtig, jene Leitungsstrukturen, welche für das neue Entlohnungsschema gelten, nun auch für beamtete Landeslehrpersonen und Landesvertragslehrpersonen des Altrechts festzulegen. Gleichzeitig erfolgen flankierend dazu notwendige Anpassungen.

Eröffnung der Mitverwendung an einer in der Verwaltung des Bundes stehenden Schule und damit Gleichstellung mit den Landeslehrpersonen des allgemeinen Schulsystems.

Verbesserungen für Berufsschullehrpersonen durch Gleichstellung mit den gewerblichen Berufsschullehrpersonen.

Sonstige Gleichstellungen mit den Dienstrechten des übrigen berufsbildenden Schulwesens.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Werden im Vorblatt und in der WFA dargestellt.

 

Kompetenzgrundlage:

Die Zuständigkeit des Bundes zur Regelung des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes und des Land- und forstwirtschaftlichen Landesvertragslehrpersonengesetzes ergibt sich aus Art. 14a Abs. 3 lit. b Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG).

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Der Gesetzentwurf unterliegt der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999.


 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 1. Dezember 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dipl.-Ing. Olga Voglauer die Abgeordneten Ing. Johann Weber, Dipl.‑Ing. Karin Doppelbauer, Cornelia Ecker, Mag. Gerald Hauser sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser und Dipl.-Ing. Olga Voglauer, einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

Der Abänderungsantrag dient zur Berichtigung von Redaktions- bzw. Schreibfehlern in Artikel 2. So werden gemäß Novellierungsanordnung 7 nur die Absätze 2 bis 5 geändert, tatsächlich wird aber zusätzlich zur Änderung der bestehenden Absätze 2 bis 5 ein neuer Absatz 6 ergänzt. Für den ergänzten Absatz 6 ist somit eine eigene Novellierungsanordnung notwendig. In Z 12 werden zwei Schreibfehler (bei „Dienststelle“ in lit. aa und „Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetzes“ im Schlussteil) korrigiert.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser und Dipl.-Ing. Olga Voglauer einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 12 01

                        Dipl.-Ing. Olga Voglauer                                               Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann