549 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über die Regierungsvorlage (477 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Seilbahngesetz 2003 geändert wird
Die im Zuge des 4. COVID-19-Gesetzes im Seilbahngesetz geschaffene Möglichkeit, den Ablauf gewisser Fristen mittels Verordnung zu hemmen, ist bis 31. Dezember 2020 befristet. Aufgrund der offenkundigen Entwicklung der COVID-19-Pandemie ist diese zeitliche Befristung nicht ausreichend.
Aufgrund der weiterhin anhaltenden COVID-19-Pandemie und deren zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbarer Entwicklung ist es als Vorsichtsmaßnahme notwendig, diese Möglichkeit um ein weiteres Jahr, d. h. bis zum 31. Dezember 2021, zu verlängern.
Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 1. Dezember 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Lukas Hammer der Abgeordnete Hermann Gahr sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA und der Ausschussobmann Abgeordneter Alois Stöger, diplômé.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (477 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2020 12 01
Lukas Hammer Alois Stöger, diplômé
Berichterstatter Obmann