550 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (464 der Beilagen): Änderung der Straßenverkehrsordnung 1960

Die im Zuge des 4. COVID-19-Gesetzes in der Straßenverkehrsordnung geschaffenen Möglichkeiten, einerseits die Gültigkeit des Wochenend- und Feiertagsfahrverbots durch Verordnung der Bundesministerin bzw. des Bundesministers zu suspendieren, sowie andererseits durch Verordnung das Gehen auf für den übrigen Verkehr gesperrten Fahrbahnen zu erlauben, sind bis 30.12.2020 befristet. Aufgrund der offenkundigen Entwicklung der COVID-19-Pandemie ist diese zeitliche Befristung nicht ausreichend.

Die Möglichkeit der Suspendierung des Wochenendfahrverbots soll daher bis 31.12.2021, die Möglichkeit, das Begehen gesperrter Fahrbahnen zu erlauben, bis 30.6.2021 verlängert werden.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 1. Dezember 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Rebecca Kirchbaumer die Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Lukas Hammer und Joachim Schnabel sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA und der Ausschussobmann Abgeordneter Alois Stöger, diplômé.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Hermann Weratschnig, MBA MSc, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Es handelt sich um die Korrektur eines Redaktionsversehens; der ursprüngliche Titel der Regierungs-vorlage lautet ,Änderung der Straßenverkehrsordnung‘, was formal gesehen nicht korrekt ist.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Hermann Weratschnig, MBA MSc, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, N, dagegen: S, F) beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

 Wien, 2020 12 01

                          Rebecca Kirchbaumer                                                    Alois Stöger, diplômé

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann