553 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 1107/A der Abgeordneten Karl Mahrer, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird

Die Abgeordneten Karl Mahrer, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 20. November 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Aufgrund der besonderen Herausforderungen durch die COVID-19-Krise bedarf es der Verlängerung der vorgesehenen Legisvakanz im Zusammenhang mit den Beratungsstellen für Gewaltprävention, um deren flächendeckende Beauftragung gewährleisten zu können.

Durch den Entfall der Kostentragung durch den Täter können mögliche „Verstärkungen“ von familieninternen „Spannungen“ und damit Verhinderung von zusätzlichen Gefahrenlagen bei ohnedies schon gegebener angespannter familiärer Budgetlage hintangehalten werden. In einkommensschwachen Schichten, die häufig von diesen sicherheitspolizeilichen Maßnahmen betroffen sind, würde sich dies besonders auswirken.

Der Entfall der Kostentragung durch den Betroffenen befreit allfällige Bewerber um diese Tätigkeit davor, das Risiko übernehmen zu müssen, wenn der Gefährder nicht in der Lage ist, die Kosten tatsächlich zu tragen. Darüber hinaus wird damit der administrative Aufwand bei den Beratungsstellen für Gewaltprävention reduziert. All dies könnte auch ein Anreiz dafür sein, sich vermehrt an einer Ausschreibung zu beteiligen.

Zudem wird der Begriff Gewaltpräventionszentrum aus sprachlichen Gründen durchgängig durch den Begriff Beratungsstelle für Gewaltprävention ersetzt.

Mit Blick auf die Erzielung eines bestmöglichen Beratungsergebnisses scheint es angezeigt, eine Mindestdauer für die Beratung festzulegen.

Ein Jahr nach Inkrafttreten soll eine Evaluierung der durch das Gewaltschutzgesetz 2019 im SPG eingeführten Maßnahmen erfolgen.“

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 1. Dezember 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher die Abgeordneten Sabine Schatz, Dr. Stephanie Krisper, Christian Ries und Mag. Georg Bürstmayr sowie der Bundesminister für Inneres Karl Nehammer, MSc.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Karl Mahrer, Sabine Schatz, Mag. Georg Bürstmayr Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Im Zusammenhang mit den neu geschaffenen Beratungsstellen für Gewaltprävention und den bisherigen Erfahrungen von Opferschutzeinrichtungen ist eine gemeinsame Evaluierung unter Einbeziehung der bestehenden Einrichtungen vorzunehmen.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Karl Mahrer, Sabine Schatz, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 12 01

                    Mag. Romana Deckenbacher                                                  Karl Mahrer, BA

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann