558 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über die Regierungsvorlage (483 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird

Das Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens gebührt in Höhe von 80% des Wochengeldes (für Männer: des fiktiven Wochengeldes), zugleich erfolgt eine Vergleichsrechnung anhand der Jahreseinkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes.

Die COVID-19-Krise führt durch geringere Einkünfte im Jahr 2020 zu Nachteilen beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld für Eltern, deren Kinder im Jahr 2021 geboren werden, da die Vergleichsrechnung niedriger als normal ausfällt und es dadurch zu einem niedrigeren Tagesbetrag kommt.

Erwerbsorientierte, erwerbstätige Eltern sollen den Tagesbetrag erhalten können, den sie mit ihren Einkünften aus dem Jahr vor der COVID-19-Krise erhalten hätten.

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 01. Dezember 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Barbara Neßler die Abgeordneten Maria Großbauer, Fiona Fiedler, BEd, Petra Wimmer und Edith Mühlberghuber sowie die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Familie und Jugend somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (483 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 12 01

                                Barbara Neßler                                                                 Norbert Sieber

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann