560 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Antrag 1045/A(E) der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vereinbarkeitsmilliarde für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen 

Die Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. November 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Corona-Krise hat erneut die große Bedeutung der Kinderbetreuung und Elementarbildung für Gesellschaft und Wirtschaft gezeigt. Vor allem Frauen stehen unter besonders hohem Druck. Die unbezahlte Haus- und Sorgearbeit – vor allem für Kinderbetreuung – nimmt zu, während das Einkommen sinkt. Demzufolge sind erwerbstätige Mütter von der Corona-Krise doppelt betroffen und werden durch die Unvereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sukzessive aus dem Arbeitsmarkt gedrängt. Die Sozialpartnerinnen und die Industriellenvereinigung haben daher ein gemeinsames Forderungspapier zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf entwickelt – zentrale Forderung: ein Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag. Nach wie vor wird auch die Kinderbetreuung in allen Bundesländern anders geregelt. Gerade bei der Elementarpädagogik im Kindergarten braucht es neben dem Rechtsanspruch auf den Kindergartenplatz dringend auch ein bundeseinheitliches Rahmengesetz, um einheitliche und hohe Mindeststandards zu gewährleisten. Die Leidtragenden der mangelnden Kinderbetreuung sind meist Frauen. Sie sind allerdings besser gebildet als jemals zuvor und unverzichtbar für den Arbeitsmarkt. Um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können, braucht es daher flächendeckende, leistbare und qualitätsvolle Kinderbetreuungsangebote in ganz Österreich. Nur so können Frauen nach der Karenz schneller an den Arbeitsplatz zurückkommen, was sich auf ihre Erwerbskarrieren, ihr Einkommen und ihre Pension positiv auswirkt.

EU-Staaten investieren im Durchschnitt 1 Prozent ihrer Wirtschaftsleistung in Kindergärten – Österreich hat hier massiven Nachholbedarf. Damit Österreich nicht noch weiter zurückfällt, wird eine rasche Aufstockung der finanziellen Mittel und ein konkretes Finanzierungsmodell gefordert. Auch die Wirtschaft würde massiv profitieren, denn Investitionen in den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen sind ein Beschäftigungs- und Konjunkturmotor. Zudem stärken sie den ländlichen Raum, denn neben der Verfügbarkeit von attraktiven Arbeitsplätzen, insbesondere für gut gebildete Frauen, ist die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein wichtiger Faktor, um Abwanderung entgegenzuwirken.“

 

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 01. Dezember 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Petra Wimmer die Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Mag. Sibylle Hamann und Joachim Schnabel sowie die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, dagegen: V, F, G, N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Joachim Schnabel gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Familie und Jugend somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 12 01

                              Joachim Schnabel                                                               Norbert Sieber

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann