564 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht und Antrag

des Gesundheitsausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz) geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Initiativantrag 1120/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten und das Sanitätergesetz geändert werden, hat der Gesundheitsausschuss am 1. Dezember 2020 auf Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz und Ralph Schallmeiner mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz) zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Ausbreitung von COVID-19 und den diesbezüglichen Änderungen im Epidemiegesetz 1950 ist es unabdingbar, entsprechende Anpassungen auch im COVID-19-Maßnahmengesetz vorzunehmen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Maßnahmen des Epidemiegesetzes 1950 und des COVID-19-Maßnahmengesetzes – als zentrale Rechtsgrundlagen der Seuchenbekämpfung – ineinander greifen und daher ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Gesetzen besteht. Eine isolierte Ausklammerung von Maßnahmen nach einem Gesetz würde die Effektivität der Seuchenbekämpfung schwer beeinträchtigen.

Zur Eindämmung der Pandemie ist die Überprüfung von Auflagen und Voraussetzungen in Betriebsstätten, Verkehrsmitteln und an bestimmten Orten unbedingt erforderlich. Zu diesem Zweck muss – als ultima ratio – eine ausdrückliche Betretungsbefugnis der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes normiert werden.“

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Dr. Werner Saxinger, MSc, Mag. Verena Nussbaum, Rudolf Silvan, Mag. Gerald Loacker, Dipl.­Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Dietmar Keck, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Dr. Josef Smolle, Ing. Markus Vogl, Mag. Gerald Hauser, Dr. Dagmar Belakowitsch, Gabriela Schwarz und Philip Kucher sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak das Wort.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 12 01

                      Dr. Werner Saxinger, MSc                                               Mag. Gerhard Kaniak

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann