565 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1049/A(E) der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Daten-Transparenz und Kontrolle der Wirksamkeit der Covid-Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung

Die Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. November 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Corona-Pandemie hat Österreich weiter fest im Griff und diese Bundesregierung ist nicht im Stande vorausschauend zu handeln. Die wesentlichste Kritik an der türkis/grünen Bundesregierung liegt in der Verabsäumung der Vorbereitung und an dem ‚Nichtstun‘ über die Sommermonate. Längst hätten die Maßnahmen gut durchdacht, überlegt und mit Begutachtung vorbereitet werden können, denn viele Expertinnen und Experten haben vor der Verbreitung des Virus im Herbst und Winter gewarnt. Doch die Regierung hat die Zeit verschlafen.

Jetzt musste wieder überhastet gehandelt werden, weil die Infektionszahlen in die Höhe katapultiert sind und das Gesundheitssystem zu überlasten drohte.

Obwohl die Entwicklungen vorhersehbar waren, hat die türkis/grüne Regierung die Kontrolle über das Infektionsgeschehen verloren. Die schwierige Situation, vor der wir jetzt stehen, hat die Bundesregierung zu verantworten.

Eine Überbelastung der Intensivstationen, deren Auswirkung jede und jeden von uns treffen kann, vor allem aber unsere ältere Generation besonders gefährdet, muss mit allen Mitteln verhindert werden. Aufgrund des Versagens der Regierung musste jetzt mit drastischen Maßnahmen gehandelt werden.

Gerade deshalb muss die Zeit des 2. Lockdowns dafür genützt werden, um auf eine langfristig wirksame Corona-Strategie umzustellen. Es ist dringend erforderlich, dass Datengrundlagen transparent aufbereitet werden, die dann für jeden ganz klar den Zusammenhang zwischen den gesetzten Maßnahmen und den zugrundeliegenden Daten und Fakten erkennen lassen.

Dazu braucht es aber eine wissenschaftliche Begleitung und Aufbereitung der nunmehr gesetzten Maßnahmen. Eine unabhängige und weisungsfreie ExpertInnengruppe muss sofort eingesetzt werden, die dieses Monitoring übernimmt. Es muss laufend untersucht werden, ob die Maßnahmen treffsicher und wirksam sind und auch, ob sie das gelindeste Mittel zur Zielerreichung darstellen. Es handelt sich dabei ja um starke Eingriffe in unser aller Grund- und Freiheitsrechte, wie zB bei den Ausgangsbeschränkungen, und diese dürfen nicht länger als unbedingt erforderlich in Geltung sein.

Dieses Monitoring ist unbedingt erforderlich um, evidenzbasiert Lockerungen und Anpassungen vorzunehmen, sowie für die Zeit nach den Beschränkungen lernen zu können. Das muss rechtzeitig evidenzbasiert vorbereitet und nicht wieder alleine der Bundesregierung überlassen werden.

Es braucht die notwendige Transparenz dieses Monitorings durch regelmäßige Berichte der ExpertInnengruppe an das Parlament, damit auch die erforderliche Kontrolle gewährleistet

Der Oberste Sanitätsrat könnte als dieser Corona-Expertenrat fungieren. Dieser wurde zur Pockenepidemie im 19. Jahrhundert installiert, aber im Dezember 2019 nicht mehr nachbesetzt.

Nur durch Transparenz und Kontrolle kann erreicht werden, dass freiheitsbeschränkende Maßnahmen durch die Bevölkerung mitgetragen werden. Und nur diese Akzeptanz der Bevölkerung wird das Virus zurückdrängen können.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 1. Dezember 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Verena Nussbaum die Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Dr.Werner Saxinger, MSc, Rudolf Silvan, Mag. Gerald Loacker, Dipl.­Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Dietmar Keck, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Dr. Josef Smolle, Ing. Markus Vogl, Mag. Gerald Hauser, Dr. Dagmar Belakowitsch, Gabriela Schwarz und Philip Kucher sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: S, N, dagegen: V, F, G).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ralph Schallmeiner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 12 01

                             Ralph Schallmeiner                                                      Mag. Gerhard Kaniak

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann